Umweltminieter: Bei Energieverschwendung Mietkürzung
06.08.07 | Rubrik: Wohnungspolitik
Bundesumweltminister Siegmar Gabriel (SPD) plant eine kleine Revolution im Mietrecht: Mieter sollen künftig die Miete mindern können, wenn Vermieter sich weigern, ihr Haus energiesparend zu modernisieren. Im Auge hat Gabriel sowohl eine bessere Wärmedämmung als auch moderne Heiztechnologien.
Spontan möchte man dem Minister sofort Beifall zollen. Schlechte Isolierung und veraltete Heizkessel kosten Deutschlands Mieter alljährlich hohe Millionen-Beträge. Und dass die Wohnungswirtschaft sofort Sturm läuft gegen die Pläne, die angeblich 50 Mrd. € an Investitionen kosten, spricht auch dafür, dass an der Sache irgend etwas richtig sein muss.
Doch auch wenn das Ziel richtig ist, muss die Frage nach den Mitteln gestellt werden. Zu Recht ist bereits eingewendet worden, dass es für hohe Heizkosten-Abrechnungen eine Vielzahl von Gründen gibt. Manche davon liegen auch beim Mieter. Und nicht von der Hand zu weisen ist, dass für Modernisierungen letztlich der Mieter zahlt - durch eine höhere Miete.
Schwerer wiegt allerdings, dass eine solche Regelung das gesamte Mietrecht auf den Kopf stellen würde. Das Mietminderungsrecht des Mieters ist eine direkte Folge der Instandhaltungspflicht des Vermieters. Der Mieter hat Anspruch darauf, dass die Wohnung in dem Zustand erhalten bleibt, den sie bei Anmietung hatte. Ist das nicht der Fall, kann er die Miete mindern. Ein Anspruch darauf, dass die Wohnung über den Anmietungszustand hinaus verbessert wird, ist dem System des deutschen Mietrechts völlig fremd. Und wie Herr Gabriel eine Grenze definieren will, ab der eine Energieverschwendung so gravierend ist, dass der Mieter eine Modernisierung fordern darf, weiß er wohl selber nicht.
Doch wenn jemand ein richtiges Ziel mit falschen Mitteln verfolgt, dann sollte ihm geholfen werden. Und das ist gar nicht so schwierig. Das Anliegen, den Energiebedarf einer Wohnung zum preisbildenden Faktor zu machen, verfolgt ja bereits der Energiepass, der am 1. Januar 2008 eingeführt wird. Er soll für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen, indem der Mieter etwas über den energetischen Zustand einer Wohnung erfährt, bevor er sie anmietet.
Eine kleine, feine und durchaus systemkonforme Ergänzung im Mietrecht könnte die Stellung des Energiepasses auch im bestehenden Mietverhältnis entscheidend verstärken. § 558 BGB legt die Kriterien für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fest, wie sie zum Beispiel im Mietspiegel steht: Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Ein Komma mehr in der Aufzählung, hinter dem "energetischer Zustand" steht, würde Gabriels Anliegen weit effektiver umsetzen. Dann wäre nämlich der Energiebedarf von vornherein ein preisbildender Faktor und käme nicht durch die Hintertür der Mietminderung.
Alle Kommunen müssten dann schon bei der Mietspiegel-Erstellung berücksichtigen, welchen Energiebedarf eine Wohnung hat. In unserem Vereinsgebiet ist zum Beispiel das Kriterium "Wärmedämmung" seit vielen Jahren im Mietspiegel verankert. Liegen erst einmal Energiepässe flächendeckend vor, lässt sich das ausbauen. Effizienz-Klasse A als Standard und für jede Klasse schlechter ein Abzug um definierte Cent-Beträge pro Quadratmeter - das würde weit mehr bringen als Gabriels untauglich Idee.
Dafür allerdings müsste die Bundesregierung sich erst einmal durchringen, den bedarfsorientierten Energiepass als alleinigen Weg gegen den Widerstand der Hauseigentümer-Lobby durchzusetzen - was sie bei dem windelweichen Kompromiss, der 2008 in Kraft tritt, nicht geschafft hat. Auch vor diesem Hintergrund wirkt der Gabriel-Vorschlag wie ein UFO, das sowieso nicht landen wird.
aha
