GAGFAH-flatrent kein Einzelfall
28.05.08 | Rubrik: Vermieter
Die Essener GAGFAH hat heute zugegeben, dass das Angebot einer "flatrent" kein Einzelfall ist.
Ein Unternehmenssprecher bestätigte gegenüber der NRZ, man habe das Angebot bei "einigen hundert Mietern" getestet und sei auf gute Resonanz gestoßen. Nun werde es "bundesweit" angeboten. Ob dies auch "flächendeckend" bedeutet, mochte er nicht bestätigen.
Dies ist aber eher unwahrscheinlich. Die Mieterin aus dem gestern berichteten Fall wohnt in einem Doppelhaus. Den Mietern der linken Haushälfte wurde die "flatrent" angeboten, denen der rechte Hälfte nicht. Man könnte auf die Idee kommen, dass die "flatrent" vor allem den Mietern angeboten wird, bei denen "normale" Mieterhöhungen rechtlich nicht durchsetzbar sind.
Der Mieterverein mahnt deshalb erneut zur Vorsicht. Die "flatrent" dürfte sich für kaum einen GAGFAH-Mieter lohnen. Denn selbst dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nicht bereits überschritten ist, so dürfte sich die tatsächliche Miete bei einem Unternehmen dieser Größenordnung doch stets in der Nähe des zulässigen Mietspiegelwerts bewegen. Das bedeutet aber, dass bis zur Erstellung eines neuen Mietspiegels ohnehin keine Mieterhöhung mehr möglich ist, denn der Mietspiegelwert stellt die Obergrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB dar.
Und ein Mietspiegel hat ebenfalls zwei Jahre Laufzeit - genauso, wie sie GSAGFAH-"flatrent". Durch den Aufschlag von 10 Euro gibt es also keine Vorteile.
