Gutachten zum Malerviertel: Bäume sind gar nicht krank!

27.07.10 | Rubrik: Vermieter

Neue Wendung im Streit um die Bäume im Malerviertel: Nach einem Fachgutachten, dass der gemeinnützige Grünflächenverein Pro Grün e. V. in Auftrag gegeben hat, sind die Bäume, die die Baugenossenschaft Bochum eG fällen möchte, gesund, stand- und bruchsicher.

Bereits im März waren erste Zweifel an den Fällgenehmigungen der Stadt aufgekommen, als Mieter entdeckten, dass ganze Passagen der Vorlage der Verwaltung für den Umweltausschuss aus dem Internet kopiert waren. Im Mai musste das städtische Umwelt- und Grünflächenamt einräumen, dass die Standfestigkeit der Bäume gar nicht gemessen worden war, bevor die Fällgenehmigung wegen Krankheit erteilt wurde, sondern lediglich aus äußeren Anzeichen auf die Bruchgefahr geschlossen wurde.

Daraufhin wandten sich die Mieter erneut an Pro Grün e.V., der die renommierte Fachagrarwirtin für Baumpflege und Baumsanierung Elke Neuendorff aus Lüdenscheid mit einem unabhängigen Gutachten beauftragte. Das Ergebnis ist eine schallende Ohrfeige für die Stadt. Für alle drei Bäume bescheinigt die Fachfrau: "Zum Zeitpunkt der Untersuchung ist der Baum stand- und bruchsicher. Es sind keine Maßnahmen zum Erhalt des Baumes notwendig."

och deutlicher: Die Vitalität der Bäume nach dem Verfahren von Roloff wird bei der Kastanie in die höchste, bei der Kirsche und der Zierkirsche in die zweithöchste Stufe eingeordnet. Alle Schäden, die die Bäume mal gehabt haben, seien gut verheilt, Totholz kaum vorhanden.

Der Mieterverein, der die Mieter vertritt, hat die Gutachten der Stadtverwaltung und dem Umweltausschuss zugeleitet. Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor. Mieter,  Mieterverein und Pro Grün erwarten jetzt von der Stadt, dass sie die Fällgenehmigungen zurückzieht.

Kommentar: Warum nur?

Die Baugenossenschaft Bochum möchte das Malerviertel umkrempeln. Häuser sanieren, modernisieren, die Außenanlagen neu gestalten, Regenwasser oberirdisch zum Dürer Bach leiten. So weit, so schön. Weniger schön, dass sie dazu auch 14 alte Bäume fällen möchte und teilweise schon gefällt hat. Einige davon sind geschützt. Trotzdem hätte die Baugenossenschaft eine Fällgenehmigung wegen der Baumaßnahmen beantragen können und mit der Auflage, anschließend Ersatzpflanzungen vorzunehmen, sicherlich auch bekommen. Und neue Bäume sollten eh gepflanzt werden.

Warum nur hat sie stattdessen eine Fällgenehmigung wegen angeblicher Krankheit der Bäume beantragt? Zwar ging erst mal alles "gut". Das Städtische Umwelt- und Grünflächenamt attestierte nach einer Besichtigung vor Ort anstandslos, die Bäume seien krank, nicht mehr stand- und bruchsicher, und erteilte die gewünschte Fällgenehmigung. Aber nach dem erheblichen Widerstand der Mieter und dem inzwischen erstellten Fachgutachten steht diese nun auf ziemlich tönernen Füßen.

Schlecht da steht jetzt BGB-Vorstandschef Klaus Werner, der die ganze Zeit vollen Konfrontationskurs fährt und etliche Mieter mit Abmahnungen überzogen und auf Schadensersatz verklagt hat, weil sie im Februar die Fällarbeiten behindert hatten. Ein Täuschungsmanöver war das auf jeden Fall mit der angeblichen Krankheit, ob bewusst oder unbewusst, kann dahin stehen. Ob er wohl die Größe aufbringen wird, sich bei den Mietern zu entschuldigen?

Schlecht da steht auch Landschaftsarchitekt Detlev Emkes, dessen Firma die ganze Planung der Außenanlage gemacht und die auch die Fällanträge im Auftrag der BGB geschrieben hat. Emkes, der eine FLL-zertifizierte Baumkontrolleurin beschäftigt, sollte eigentlich in der Lage sein, Bäume mit alten, gut verheilten Verletzungen, die ansonsten aber völlig vital sind, von tatsächlich kranken, mit vertretbarem Aufwand nicht mehr zu rettenden Bäumen zu unterscheiden.

Und schlecht da steht auch das Umwelt- und Grünflächenamt. Viele Mieter hatten in den letzten Tagen das Wort "Gefälligkeitsgutachten" im Mund. So weit muss man gar nicht gehen. Aber dass die Behörde bei einem lokalen Investor, der eine im Prinzip wünschenswerte Maßnahme plant und zahlreiche Aufträge an lokale Handwerksbetriebe vergeben wird, nicht so genau hingeschaut hat - den Vorwurf  wird sie wohl kaum entkräften können.

Der Schock über die Erkenntnis des eigenen Fehlers scheint jedenfalls tief zu sitzen. Selbst eine Woche nach Vorliegen der Gutachten über die drei noch stehenden geschützten Bäume - eine Eberesche fiel bereits im Februar der Säge zum Opfer - ist aus dem Rathaus kein Ton dazu zu hören. Dabei müsste die Stadt jetzt zügig reagieren. Rechtlich gesehen ist die Anfang 2008 zu Unrecht erteilte Fällgenehmigung ein "rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt", der nach § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückgenommen werden kann. Bis Ende September sollte sich die Stadt entschieden haben, ob sie das tun wird. Denn dann läuft die Schonfrist ab, und es könnte wieder gesägt werden im Malerviertel.

aha


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