HWG: Kein Verkauf gegen die Mieter!
17.08.07 | Rubrik: Vermieter
In den von den Verkaufsplänen der Hattinger Wohnstätten-Genossenschaft (HWG) betroffenen Städten regt sich Widerstand. In Witten hat sich bereits ein Mieterrat gegründet. Mietervereine fordern sofortigen Kündigungsschutz und Verhandlungen über alternative Auffanglösung
Der MieterInnenverein Witten und der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend fordern den Vorstand der Hattinger Wohnstätten Genossenschaft (HWG) auf:
1. Die von dem Wohnungsverkauf betroffenen Mieter müssen durch einen Zusatz zum Mietvertrag dauerhaft vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden.
2. Der HWG-Vorstand soll mit den Mietervertretungen ernsthafte und verbindliche Gespräche zur Entwicklung einer solidarischen – möglichst genossenschaftlichen – Auffanglösung für die von den Verkaufsplänen betroffenen 553 Wohnungen in Witten, Sprockhövel, Velbert, Bochum und Hagen führen.
Die HWG will alle ihre Wohnungen außerhalb Hattingens bis spätestens Ende des Jahres an ein anderes Unternehmen verkaufen. Nach Bekunden der HWG soll möglicherweise bereits im Oktober der neue Vermieter präsentiert werden. Gespräche von HWG-Vertretern mit dem Mieterbeirat Vormholz über angeblich von der HWG angestrebte Sozialstandards haben bislang zu keiner Annäherung der Standpunkte geführt. Die Mietervereine können in den vagen Andeutungen der HWG zu den Inhalten einer „Sozialcharta" keine hinreichende Absicherung erkennen.
Der Verkauf so vieler Wohnungen durch eine Genossenschaft an eine Nicht-Genossenschaft ist zumindest in NRW einmalig. Er würde dem Genossenschaftsgedanken schweren Schaden zufügen. Durch ein „geschlossenes Bieterverfahren" will die HWG offensichtlich Verkaufserlöse erzielen, die deutlich über dem realen Ertragswert der Wohnungen liegen. Durch den – wahrscheinlichen – Verkauf an einen Finanzinvestor würden die Genossenschafts-Mieter in ihren Rechten geschädigt. Zugleich ist mit Risiken für die Zukunft der betroffenen Bestände zu rechnen.
Aus diesen Gründen lehnen die beiden Mietervereine einen Verkauf an Finanzinvestoren oder ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen ab. Falls ein Verkauf für die wirtschaftliche Sicherung der Genossenschaft wirklich erforderlich ist, soll die HWG im Dialog mit den Mietern und ihren Organisationen stattdessen Modelle für eine Auffanglösung entwickeln, die dem Genossenschaftsgedanken entspricht.
Zu den zu prüfenden Lösungen gehört die Ausgründung von neuen Genossenschaften, die Übernahme durch bestehende Genossenschaften mit Unterstützung ethischer Anleger zu niedrigen Zinsen oder die Bildung eines Konsortiums.
Für die Entwicklung solcher Modelle muss die Verkaufsfrist deutlich verlängert werden (Moratorium). Der zu erwartende Verkaufserlös muss sich maximal am Ertragswert orientieren. Dazu liegen der HWG Angebote für ein Gespräch mit fachlicher Begleitung vor.
