HWG verlangt Kaution beim Auszug
01.07.01 | Rubrik: Vermieter
HWG-Geschäftsführer Burkhard Sibbe plagen Sorgen. Im letzte Jahr hat die Hattinger Wohnstätten-Genossenschaft unterm Strich 34 Mitglieder (0,5 %) eingebüßt. Die Fluktuationsrate stieg in den letzten fünf Jahren von 5 auf 8,5 %, die Leerstandsquote liegt mit 2,35 % auch höher, als Wohnungsunternehmen das gerne sehen. Sibbe denkt deshalb über zusätzliche Dienstleistungen an Mitglieder nach. Vielleicht sollte er zunächst einmal eine streichen, die immer mehr Mitglieder heftig irritiert: Die Forderung nach eine Kaution beim Auszug.
Als die erste Mieterin in unserer Hattinger Geschäftsstelle berichtete, sie habe beim Auszug aus ihrer HWG-Wohnung eine Kaution hinterlegen müssen, wollte es Rechtsberaterin Jutta Hüppop gar nicht glauben. Schließlich werden Kautionen normalerweise beim Einzug verlangt.
Die HWG begründet dieses Vorgehen mit schlechten Erfahrungen. Jutto Hüppop findet das dennoch empörend: "Kein normaler Vermieter hätte eine Chance, so etwas zu tun. Die HWG nutzt die Tatsache aus, dass ihre Mieter natürlich wieder von dem Unternehmen eine Wohnung mieten wollen, in dem sie schon Mitglied sind. So sollte gerade eine Genossenschaft nicht mit ihren Mitgliedern umgehen."
Doch dann wurden es immer mehr, die solches zu berichten wussten. Inzwischen liegt dem Mieterverein ein zweiseitiges Schreiben eines "Zusammenschlusses von Mietern" vor, die aus Angst vor der HWG anonym bleiben wollen. Alle haben das gleiche erlebt: Sie wollten aus einer HWG-Wohnung in eine andere Umziehen. Bei der Wohnungsabnahme der alten Wohnung wurde eine beträchtliche Summe - meist 2000 bis 3000 DM - verlangt. Wer nicht zahlte, bekam den Schlüssel zur neuen Wohnung nicht.
HWG-Sprecherin Bettina Yilmaz bestätigte das Verfahren gegenüber MM: "Wenn es bei der Wohnungsabnahme Beanstandungen gibt, beispielsweise unterlassene Schönheitsrepara-turen oder Beschädigungen, verlangen wir diese Kaution, um damit im Zweifelsfall die notwendigen Arbeiten zu bezahlen. Natürlich erhält der Mieter die Summe sofort zurück, wenn alles erledigt ist."
Die HWG begründet dieses Vorgehen mit schlechten Erfahrungen. Jutto Hüppop findet das dennoch empörend: "Kein normaler Vermieter hätte eine Chance, so etwas zu tun. Die HWG nutzt die Tatsache aus, dass ihre Mieter natürlich wieder von dem Unternehmen eine Wohnung mieten wollen, in dem sie schon Mitglied sind. So sollte gerade eine Genossenschaft nicht mit ihren Mitgliedern umgehen."
