LEG-Mieterhöhungen: Neue Runde

03.03.11 | Rubrik: Vermieter, Neueste Meldungen

Die LEG hat im Streit um die Mieterhöhungen nach % 557 BGB nachgegeben. Jetzt schreibt sie alle Mieter erneut an und gibt Gelegenheit, bereits erteilte Zustimmungen zu widerrufen.

Die öffentliche Kritik der Mietervereine an den Mieterhöhungen hatten ein spätes, dafür aber um so heftigeres Medienecho ausgelöst. Der Wohnungsriese wehrte sich zunächst mit trotzigen Pressemitteilungen. Erst nach öffentlicher Schelte durch Minister Harry Voigtsberger und einer aktuellen Stunde im Düsseldorfer Landtag machte die LEG einen Rückzieher und entschuldigte sich für Missverständnisse.

In Ihrem neuen Schreiben erklärt die LEG den Unterschied zwischen § 557 und 558 BGB, wenn auch nicht wirklich Konsequent. Das Wörtchen "freiwillig" sucht man in dem Schreiben weiterhin vergeblich. Immerhin erhalten die Mieter Gelegenheit, bereits erteilte Zustimmungen zu widerrufen.

 

Inzwischen klagt die LEG öffentlich, dass ihre Kundencenter von Mietern gestürmt werden, die alle Mieterhöhungen der letzten Jahre in Zweifel ziehen, und die auch nicht unterscheiden zwischen § 557 und 558 BGB. Sie appellierte an die Mietervereine, ihrer Beratungspflicht nachzukommen und die Mieter vor unberechtigten und teuren Rechtsstreitigkeiten zu schützen.

 

Tja, wer hat da denn versucht, Profit daraus zu schlagen, dass die Mieter den Unterschied nicht kennen?

 


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