Nach Verkauf: LEG-Sozialcharta endlich veröffentlicht
12.09.08 | Rubrik: Vermieter
Nach langem Gezerre wurde heute die "Sozialcharta" veröffentlicht, die die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung beim Verkauf der LEG mit dem Erwerber vereinbart hat.
Die Sozialcharta nimmt Kapitel 9 des Kaufvertrages mit dem US-Fond Whitehall ein und umfasst 21 Seiten. Für Mieter interessant ist der Abschnitt 9.2. Die dort getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Mieter, die zum Stichtag der Eigentumsübergang bereits in einer Wohnung der LEG oder eines ihrer Tochterunternehmen wohnten - und meistens für 10 Jahre:
- 10 Jahre lang darf es keine Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung geben.
- Mieter, die älter als 60 Jahre sind, sind lebenslang vor solchen Kündigungen geschützt.
- Genehmigte Mietereinbauten genießen Bestandsschutz.
- Die Mieter erhalten ein Angebot, diese drei Regelung als Ergänzung in ihren Mietvertrag aufzunehmen.
- Werden bei Sozialwohnungen Darlehen vorzeitig zurück gezahlt, gibt es auf jeden Fall eine Nachbindungsfrist.
- Bei freifinanzierten Wohnungen darf die Miete jährlich maximal um den Betrag der allgemeinen Inflationsrate steigen.
- Luxusmodernisierungen sind verboten.
- Pro Jahr und qm müssen durchschnittlich mindestens 12,50 € für Instandhaltungsmaßnahmen ausgegeben werden.
- Pro Jahr dürfen maximal 2,5 % des Bestandes weiter verkauft werden. Bei Einzelverkäufen haben die Mieter ein Vorkaufsrecht. Bei Verkauf an Dritte müssen diese die Verpflichtungen aus der Sozialcharta übernehmen. Die 2,5-%-Grenze darf überschritten werden durch Verkäufe an Mieter oder an kommunale Wohnungsgesellschaften.
Von dem von Ministerpräsident Rüttgers versprochenen "besten Mieterschutz aller Zeiten" ist diese "Sozialcharta" weit entfernt. Viele Bestimmungen regeln lediglich das, was ohnehin im Gesetz steht. 12,50 € für Instandhaltungen sind nur die Hälfte dessen, was die LEG vor dem Verkauf in ihrem Sanierungsprogramm festgesetzt hatte. Und Mieterhöhungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate sind in vielen Städten gar nicht durchsetzbar, weil Mietspiegel sinken oder zumindest langsamer steigen als die sonstigen Lebenshaltungskosten - vor allem die Energiepreise.
Die Sozialcharta im Wortlaut (PDF)
