Viterra: Kein Glück mit Mieterhöhungen in Hattingen

01.08.02 | Rubrik: Vermieter

Die Viterra AG hat mehrere Mieterhöhungsverlangen gegenüber Hattinger Mitgliedern des Mietervereins zurückgezogen. Hintergrund sind Einsprüche des Mietervereins wegen falscher Einordnung der Wohnungen in den Mietspiegel.

Der Hattinger Mietspiegel erlaubt - anders als der Bochumer - grundsätzlich, umfassend modernisierte Altbauten in eine jüngere Baualtersklasse einzustufen. Das hatte Viterra in allen genannten Fällen getan. Der "Schönheitsfehler": Die Wohnungen sind nicht modernisiert.

 

Gemeinsam ist allen Fällen auch, dass es sich schon um den zweiten Versuch handelt. Schon im vergangenen Jahr hatte Viterra Mieterhöhungen mit falscher Einordnung in den Mietspiegel geltend gemacht - die Mitglieder hatten die Zustimmung folglich verweigert.

 

Besonders perfide ist der Fall einer Mieterin aus der Bismarkstraße. Hier hatte erst im Jahre 2000 das Amtsgericht Hattingen geurteilt, das eine Einstufung in eine jüngere Baualtersklasse nicht in Frage kommt.

 

Der Mieterverein weist deshalb darauf hin, das laut Hattinger Mietspiegel eine Höherstufung nur in Frage kommt, wenn mindestens drei der folgenden sechs Verbesserungen erfolgt sind:

 

  • Zuschnitt der Wohnung
  • Begradigung der Böden
  • Energieversorgung
  • Wasserversorgung
  • sanitäre Einrichtungen
  • Beheizung

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