Wärme-Contracting: Viterras zweiter Versuch
01.01.02 | Rubrik: Vermieter
Schneller als erwartet hat die Bochumer Viterra-Wohnpartner AG den zweiten Versuch gestartet, das heftig umstrittene Wärme-Contracting durchzusetzen. Bei diesem Verfahren wird die zentrale Heizanlage im Hause der Viterra-Contracting GmbH überschrieben, die anschließend die Wärmelieferung übernimmt. Die folgenden Heizkostenabrechnungen weisen dann den tatsächlichen Energieverbrauch nicht mehr aus, können von den MieterInnen also nicht nachvollzogen werden - und sind regelmäßig deutlich höher. Denn sie enthalten auch Anschaffungs- und Reparaturkosten der Heizanlage. MieterInnen zahlen dadurch für die Heizung doppelt, da diese Kosten ja auch in der Grundmiete enthalten sind.
Erst im November hatte Viterra dieses Verfahren nach einer Grundsatzentscheidung der eigenen "Schiedsstelle Betriebskosten" zurückgezogen und eine nachträgliche Korrektur der Heizkostenabrechnungen angekündigt (MM berichtete). Dabei sollten insgesamt rund 6 Mio. Mark an die über 30.000 betroffenen Mieter in NRW zurückgezahlt werden - für den Mieterverein ein Beweis für seine These vom "teuren Contracting".
Die Schiedsstelle hatte die Umstellung auf das Contracting-Verfahren ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters von drei Voraussetzungen abhängig gemacht:
- Die Heizanlage wurde modernisiert.
- Es gibt keine entgegenstehenden Regelungen im Mietvertrag.
- Die Umstellung wird qualifiziert angekündigt.
Letzteres versucht Viterra nun mit einem Schreiben, mit dem immer mehr Mieter die Sprechstunde des Mietervereins aufsuchen. Darin werden den Mietern die "Vorteile" dieses Verfahrens erläutert und eine Umstellung ab dem Abrechnungszeitraum 2001 angekündigt.
Rechtsberaterin Jutta Hüppop vom Mieterverein verwendet bereits einen Textbaustein zur Beantwortung dieser Schreiben. Darin heißt es, dass eine Änderung bei der Beheizung ohne Zustimmung des Mieters nicht zulässig ist, und dass das Mitglied mit einer Umstellung nicht einverstanden ist.
Einen solchen Widerspruch hält der Mieterverein für sinnvoll, um Viterra den zu erwartenden Widerstand der Mieter anzukündigen. Juristisch notwendig ist er aber nicht. Jutta Hüppop: "Viele der Viterra-Mietverträge enthalten Klauseln, die das Contracting verhindern. Die kann Viterra nicht einseitig ändern. Mieter müssen deshalb jetzt nichts unternehmen, sollten aber auf keinen Fall die Heizkostenabrechnung 2001 akzeptieren."
