Kündigungsschutz

Gegen den eigenen Willen zum Auszug gezwungen zu werden, ist fast das Schlimmste, was Mietern passieren kann. Deshalb muss man Vermieterkündigungen grundsätzlich juristisch prüfen lassen. Manchmal kann man sich nämlich gegen die dort angegebenen Kündigungsgründe durchaus erfolgreich zur Wehr setzen.

Eine Eigenbedarfskündigung zum Beispiel ist nicht immer berechtigt. Und wenn der Auszug für den Mieter eine besondere Härte darstellen würde, kann man auch einer berechtigten Kündigung widersprechen. Dann müssen im Zweifelsfall Gerichte entscheiden, wessen Interessen schwerer wiegen.

 

Die Experten des Mietervereins können helfen, Gründe und Gegengründe richtig einzuschätzen.

 

Folgende Fragen sollten Sie sich zuerst stellen:

  • Sind die Kündigungsgründe, die der Vermieter nennt, berechtigt?
  • Trifft auf Sie einer der folgenden Härtegründe zu: Hohes Alter, Invalidität, Schwangerschaft, schwere Erkrankungen, lange Mietdauer oder die Unmöglichkeit, eine Ersatzwohnung zu finden?

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • das Kündigungsschreiben des Vermieters
  • Belege für die Härtegründe

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Kündigungsschutz.

Basisinformationen finden Sie im Ratgeber Kündigung durch Vermieter.