Vorsicht – falsche Mieterhöhungen!

In Bochum ist kürzlich ein neuer Mietspiegel in Kraft getreten, und schon werden Mieterhöhungen damit begründet. Dabei kommt es nach der Erfahrung des Mietervereins nicht selten zu Fehlern: Die Wohnung wird falsch in die Tabelle eingeordnet, es werden Zuschläge gemacht, die gar nicht sein dürften, oder Abschläge „vergessen“ die eigentlich gemacht werden müssten.

Beim Mieterverein liegen inzwischen etliche Mieterhöhungsverlangen verschiedener Vermieter und Wohnungsgesellschaften vor, in denen der Mietspiegel falsch angewendet wird. Da werden Zuschläge verlangt, die der Mietspiegel gar nicht vorsieht, beispielsweise für Markisen, Gartennutzung oder Gegensprechanlagen. Oder es wird der Zuschlag für “gehobenen Bodenbelag” verlangt, obwohl nur Laminat in der Wohnung liegt, was laut Mietspiegel ausdrücklich ein “Standardbelag” ist. Vergessen wird dagegen öfter mal, den Energiepass beizulegen, obwohl die Wohnung angeblich in einer höhere Energieeffizienzklasse fällt – was laut Mietspiegel aber nachzuweisen ist.

Deshalb folgende Tipps vom Mieterverein für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter:

– Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht einfach der passende Wert aus der Mietpreis-Tabelle. Der Wert muss korrigiert werden um jeden einzelnen Zu- oder Abschlag aus der Liste im Mietspiegel. Man muss die Liste komplett durchgehen und für alle Eigenschaften, die die Wohnung hat, den angegebenen Zu- oder Abschlag machen – nur dann ist die Miethöhe korrekt. Hat der Vermieter einen Abschlag vergessen oder einen Zuschlag zuviel vorgenommen, sollten Mieter nicht zustimmen.

– Mieter können zum Nachweis der Energieeffiziensklasse den Energiepass verlangen, wenn er ihnen noch nicht vorliegt. Nur, wenn im Mieterhöhungsschreiben freiwillig der Abschlag für Klasse F/G/H gemacht wird, kann man darauf verzichten.

– Zuweilen werden auch Zuschläge frei erfunden, die im Mietspiegel gar nicht vorgesehen sind. Deshalb: Die Zu- und Abschlagsliste ist abschließend! Nur bei Luxusausstattung (Sauna, Swimmingpool, Fitnessraum oder Möblierung) dürfen weitere Zuschläge gemacht werden, nicht aber für Rolläden, Aufzüge oder Elektroinstallation!

Mietervereins-Sprecher Aichard Hoffmann rät: “Wenn Ihnen irgendetwas „spanisch“ vorkommt, Sie den
Verdacht haben, dass der Vermieter zu viel verlangt: Lassen Sie sich beraten! Wenn Sie erst einmal die
Zustimmung zur Mieterhöhung unterschrieben haben, ist es zu spät.”