Mietenanstieg soll gebremst werden

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der erste Beschlüsse zum Mietrecht aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Konkret sollen die Mietpreisbremse verschärft und Mieterhöhungen nach Modernisierung begrenzt werden. Der Mieterverein kritisiert den Schritt als zwar in die richtige Richtung führend, aber als viel zu klein.

Vor allem die vielfach beklagte mangelhafte Wirkung der vor drei Jahren eingeführten Mietpreisbremse wird sich nicht wesentlich verbessern. Denn weder wird sie nun flächendeckend eingeführt, noch ändert sich etwas an den zahlreichen Ausnahme-Bestimmungen. Einzige Neuerung: Beruft sie ein Vermieter auf eine diese Ausnahmen, muss er dies erläutern. Ist der Grund, dass schon der Vormieter mehr als Vergleichsmiete plus zehn Prozent gezahlt haben soll, muss er beispielsweise diese Vor-Miete offenlegen. Eine Möglichkeit, dies zu überprüfen, hat der neue Mieter allerdings immer noch nicht, wenn er den Vormieter gar nicht kennt.

Nach Modernisierungen sollen künftig nicht mehr elf, sondern nur noch acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Außerdem soll die Mieterhöhung maximal drei Euro betragen dürfen. Zum Vergleich: Der Vermieter kann einen Baukredit derzeit für ein, maximal zwei Prozent Zinsen bekommen. Ihm bleibt also immer noch eine Rendite von sechs bis sieben Prozent.

Das ist nicht der einzige Punkt, an dem sich Kritik entzündet. „Drei Euro pro Quadratmeter mag in München eine spürbare Dämpfung sein, wo die Menschen Mieten von 15 Euro ertragen müssen“, kommentiert Aichard Hoffmann vom Mieterverein. „Aber im Ruhrgebiet, wo die Durchschnittsmieten eher bei sechs Euro liegen, bedeutet das immer noch eine Mietsteigerung von 50 Prozent.“