Reform der Grundsteuer darf nicht zu Lasten der Mieter gehen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland nicht mehr verfassungsgemäß ist. So seien die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Weiter hat das Gericht bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Da die Grundsteuer durch ihre Umlagefähigkeit auch von den Mieterinnen und Mietern zu zahlen ist, befürchtet der der Deutsche Mieterbund NRW, dass es durch die Neubewertung der Grundstücke zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für diese kommen kann.

„Die Preise für Grundstücke und Immobilien sind in NRW in den vergangenen Jahren in zahlreichen Regionen stark gestiegen. Zu den hohen Kaltmieten, die viele Mieter jetzt schon kaum noch aufbringen können, dürfen nicht noch zusätzliche Kosten durch die Erhöhung der Grundsteuer bei den Betriebskosten kommen“, stellte Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW klar. Der Gesetzgeber sollte die Reform vielmehr nutzen, um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer grundsätzlich zu hinterfragen. Diese sei systemwidrig, da die Grundsteuer eine Eigentumssteuer ist.

Der Deutsche Mieterbund fordert den Bodenwert des Grundstücks im Rahmen der nun anstehenden Reform in den Vordergrund zu rücken. Hierzu Hans-Jochem Witzke: „In diesem Zusammenhang sollten unbebaute Grundstücke stärker belastet werden als bebaute. Dies würde auch dazu, dass die Grundsteuer einen größeren Anreiz für mehr Neubau und damit zu Entspannung der Wohnungsmärkte und zur Senkung des Mietniveaus leistet. Au-
ßerdem wird dadurch Spekulationen entgegengewirkt.“

Derzeit führen Investitionen in Grundstücke und Gebäude automatisch zu einer höheren Besteuerung. Die Grundsteuer in Form der Gebäudesteuer bestraft also Investitionen, belohnt Spekulation und führt somit durch Angebotsverknappung zu ansteigenden Bodenpreisen und Wohnungsmieten. Bei einer Bodensteuer, die nicht das Gebäude berücksichtigt, würden hingegen Baulücken oder Brachflächen deutlich höher besteuert werden.
Die Frage nach der Höhe der Grundsteuer ist gerade für die Mieterinnen und Mieter und die Eigentümer in NRW von besonderer Bedeutung, denn hier müssen sie im Vergleich zu den übrigen Bundesländern schon jetzt am meisten zahlen. So haben gerade finanzschwache Kommunen in den letzten Jahren zur Steigerung ihrer Steuereinnahmen ihre Hebesätze teilweise massiv erhöht.