Neuer Mietspiegel für Bochum

Bochums neuer Mietspiegel ist heute öffentlich vorgestellt worden. Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. 12. 2018.

Für die circa 130.000 Haushalte in Bochum, die in einer nicht preisgebundenen Mietwohnung leben, bringt der neue Mietspiegel einen durchschnittlichen Mietenanstieg von 3,2 % seit der letzten Datenerhebung. Das entspricht fast genau 1,1 % pro Jahr, da der alte Mietspiegel 2014 noch im April statt im Januar in Kraft trat. Über 5.000 verwertbare Datensätze aus einer repräsentativen Stichprobe sorgten diesmal dafür, dass der neue Mietspiegel das Merkmal „qualifiziert“ mit Fug und Recht beanspruchen kann.

Von den rasanten Mietanstiegen anderer Städte ist Bochum also bisher verschont geblieben. Zum Vergleich: In Berlin steigen die Mieten aktuell um 5,5, in München sogar um 7,6 Prozent jährlich. Allerdings handelt es sich bei den ganzen Prozent-Angaben natürlich um Mittelwerte. Je nach Baualters- und Größenklasse sowie weiteren Merkmalen der Wohnung kann der Anstieg höher sein als 1,1 Prozent – andere Wohnungen sind hingegen sogar billiger geworden.

Die Baualters- und Größenklassen sind denn auch der auffälligste Unterschied zum bisherigen Mietspiegel. Die früher drei Baualtersklassen zwischen 1930 und 1990 sind jetzt zu einer zusammengefasst. Ursache ist, dass die Auswertung der Datenerhebung hier keinen Preisunterschied mehr erbrachte. Dafür gibt es eine neue Baualtersklasse für Wohnungen ab Baujahr 2005.

Noch auffälliger hat sich die Größeneinteilung verändert. Neu sind hier die 15-Quadratmeter-Schritte. Sie bieten den Vorteil, kompatibel zu sein mit den Regeln, die für Transferleistungsempfänger (Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung) gelten. Die Mietspiegelwerte können so zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft herangezogen werden.

Verändert hat sich auch die Beschreibung der Wohnlage. Der Zuschlag für die „gefragten Wohngegenden“ der letzten Mietspiegel ist verschwunden. Stattdessen gibt es jetzt einen Abschlag für „dezentrale Lage“. Die ist dann gegeben, wenn es in 500 Meter Entfernung von der Wohnung weder die notwendigen Einrichtungen für den Alltag (Geschäfte, Geldinstitute, Ärzte, Kindergärten etc.) gibt noch eine vernünftig bestückte Bus- oder Bahnhaltestelle, mit deren Hilfe man dorthin gelangen könnte. Nach der Datenerhebung trifft dies auf 8 Prozent der Mietwohnungen in Bochum zu.

Wärmedämmung?

Überhaupt – die Zu- und Abschläge! Natürlich haben auch die sich insgesamt verändert, nicht nur in der Höhe. Neu geregelt ist zum Beispiel die Wärmedämmung. Sie wird künftig nicht mehr nach einzelnen durchgeführten Maßnahmen, sondern nur noch nach der Energieeffiziensklasse erfasst. Diese muss der Vermieter auf Verlangen des Mieters nachweisen – im Zweifelsfall durch Vorlage des Energiepasses.

Die meisten Wohnungen liegen in der Klasse D oder E, daher ist dies als die Eigenschaft der Standardwohnung in der Mietpreistabelle definiert. Bei besserer Dämmung (A+, A, B, C) kann ein Zuschlag verlangt werden, bei schlechterer (F, G, H) muss ein Abschlag vorgenommen werden. Ganz wichtig: Verlangen Sie, auch wenn Ihr Vermieter keinen Zuschlag geltend macht, Einsicht in den Energiepass! Vielleicht ist ja ein Abschlag vorzunehmen!

Neu ist auch, dass die früher zweistufigen Zu- und Abschläge (pro qm und pro Wohnung) vereinheitlicht wurden: Alle sind jetzt in Bezug zur Wohnungsgröße formuliert – die Rechnung wird einfacher. Gleich wie früher ist jedoch, dass man die komplette Liste aller Zu- und Abschläge durchgehen muss, um die richtige Miete für die eigene Wohnung zu finden. Die Erläuterungen im Text helfen zu verstehen, was gemeint ist.

Immer, wenn ein neuer Mietspiegel erscheint, sind Mieterhöhungen die Folge. Sabine Mosler-Kühr, Rechtsberaterin beim Mieterverein, rät allen Mietern, genau hinzusehen: „Ist die Wohnung ins richtige Tabellenfeld eingeordnet? Sind alle Zu- und Abschläge korrekt? Vor allem Abschläge werden gerne mal „vergessen“. Verlangen Sie zum Beispiel immer automatisch den Energiepass, wenn kein Abschlag für Klasse F, G, H gemacht wurde. Und wenn Sie abgelegen wohnen, prüfen Sie die Wohnlage. Es reicht nicht, wenn Sie eine Haltestelle zwar zu Fuß erreichen können, dort aber nur eine einzige Linie fährt. Bei irgendwelchen Zweifeln: Kommen Sie zur Beratung!“