Mietrechtsreform: Gesetzentwurf enttäuscht

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den erwarteten Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform vorgelegt. Doch das Papier bleibt hinter dem zurück, was ihr Haus angekündigt hatte. Der Deutsche Mieterbund reagiert enttäuscht.

„Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zu einem Mietrechtsanpassungsgesetz ist enttäuschend und bleibt deutlich hinter unseren Forderungen und den Erwartungen von mehr als 40 Millionen Mieterinnen und Mietern zurück. Die geplante Reform zur Mietpreisbremse und zu Modernisierungsmieterhöhungen sind nicht mehr als ein Papiertiger“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, heute in Berlin. „Mit dem jetzt vorgestellten Referentenentwurf schwächt die Bundesjustizministerin sogar noch ihre eigenen Vorschläge von Juni dieses Jahres ab. Offensichtlich kann sich die SPD nicht gegenüber ihren Koalitionspartnern durchsetzen. CDU/CSU blockieren – wie schon in der letzten Legislaturperiode – alle Versuche, das Mietrecht zu verbessern, wirksame Regelungen gegen drastische Mietpreissteigerungen zu schaffen.“

Nach dem Referentenentwurf sollen die Regelungen zur Mietpreisbremse in einem Punkt geändert werden. Künftig soll der Vermieter verpflichtet sein, vor Abschluss des Mietvertrages über die so genannte Vormiete zu informieren.

Die Vorschriften zur Mietpreisbremse bestimmten, dass Vermieter beim Neuabschluss eines Mietvertrages höchstens eine Miete fordern dürfen, die 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Von diesem Grundsatz gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. So kann der Vermieter unter anderem eine noch höhere Miete fordern, wenn er schon in dem bisherigen Mietverhältnis (Vormiete) eine entsprechend hohe Miete erhalten hat.

Siebenkotten: „Von einer Verschärfung der Mietpreisbremse kann hier keine Rede sein. Alle Ausnahmevorschriften bleiben bestehen, eine Sanktionsmöglichkeit für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, gibt es nach wie vor nicht, inhaltlich ändert sich nichts. Die Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete schafft ein kleines Stück mehr Transparenz, macht die bisher unzureichenden gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse aber nicht wirklich besser oder wirkungsvoller.“

Der Referentenentwurf der Justizministerin sieht weiterhin vor, dass Mieten nach Modernisierungen nicht mehr so stark steigen dürfen wie bisher. Statt 11 Prozent sollen nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Diese Reduzierung der Modernisierungsumlage soll aber nur in rund 340 Städten und Gemeinden Deutschlands gelten, in Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, in denen heute schon eine 15-prozentige Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete gilt. Außerdem darf die Mieterhöhung nach einer Modernisierung künftig maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.

Siebenkotten: „Das ist allenfalls eine homöopathische Verbesserung, aber keine wirksame Einschränkung der Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungsmaßnahmen. Notwendig ist hier die Absenkung der Modernisierungsumlage auf 11 auf 4 Prozent und eine absolute Obergrenze bei Modernisierungsmieterhöhungen von 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat.“

Vermieter, die Modernisierungsmaßnahmen oder Modernisierungsankündigungen bewusst und absichtlich dafür einsetzen, Mieter aus ihren Wohnungen herauszumodernisieren, sollen sich künftig schadensersatzpflichtig machen. Außerdem kann ein derartiges „Herausmodernisieren“ künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Siebenkotten: „Die Regelungen sind gut gemeint, werden aber sicherlich nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen können, da die Absicht des Herausmodernisierens nur schwer nachweisbar sein dürfte.“

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes besteht bei dem Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz erheblicher Nachbesserungsbedarf. In der jetzigen Form leistet das Gesetz keinen wirkungsvollen Beitrag, die drastischen Mietpreissteigerungen einzudämmen.