Modernisierung

Die Modernisierung von Altbauten ist – nicht selten mit Hilfe staatlicher Förderung – eine gute Möglichkeit für Vermieter, ihre Häuser wieder in Schuss zu bringen, besser auszustatten und die Kosten dafür auf die Mieter umzulegen.

Aber auch die Mieter können von einer Modernisierung profitieren und sich über neue Bäder, Heizungen oder Fenster freuen. Dennoch sind die Belastungen, die mit den Bauarbeiten einerseits und der unweigerlich folgenden Mieterhöhung andererseits verbunden sind, nicht zu unterschätzen. Damit eine Modernisierung nicht zu unangenehmen Überraschungen führt, empfiehlt es sich, dass die betroffenen Mieter ihre Rechte genau kennen.

Deshalb ist es hier besonders wichtig, sich unverzüglich Hilfe und Beratung durch einen Experten wie den Mieterverein zu suchen, da bestimmte Fristen laufen!

 

Wir haben für Sie eine kurze Check-Liste erstellt, was es zu beachten gibt:

  • Der Vermieter benötigt keine Einverständniserklärung für Modernisierungsmaßnahmen.
  • Die Ankündigung einer Modernisierung muss der Vermieter schriftlich spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen bei dem Mieter einreichen.
  • Mieter können schriftlich Widerspruch gegen die geplante Modernisierung einlegen, wenn diese für sie eine unzumutbare Härte darstellen.
  • Mieter haben bei Modernisierungen zwei Sonderkündigungsmöglichkeiten: einmal nach Zugang der Ankündigung und im Anschluss der Maßnahmen bei Inkrafttreten der Mieterhöhung.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen von mir?

  • den gültigen Mietvertrag
  • die Modernisierungsankündigung
  • die Mieterhöhung für die Modernisierung

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Modernisierung.

Wollen Sie als Mieter selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung vornehmen, informieren Sie sich unbedingt zuerst im Ratgeber Mieter-Modernisierung.