Vergleichsmiete wird gesenkt

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird auf eine breitere Basis gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat heute das Bundeskabinett gebilligt. Er sieht vor, dass künftig die Vertragsabschlüsse der letzten 6 statt 4 Jahre Basis für die ortsübliche Vergleichsmiete sein sollen.

Da Mieten, die längere Zeit unverändert sind, meist niedriger sind als solche, die erst kürzlich durch Mieterhöhungen oder neue Vertragsabschlüsse zustande gekommen sind, wird damit gerechnet, dass dies eine preissenkende Wirkung haben wird. Das Justizministerium rechnet bereits im ersten Jahr mit einer Entlastung in Höhe von 117 Mio. € für die Mieter. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die an einem bestimmten Ort üblicherweise für vergleichbare Wohnungen gezahlt wird. Sie wird zumeist in Mietspiegeln dargestellt. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf Kriterien wie Alter, Größe, Ausstattung und Lage. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Obergrenze für Mieterhöhungen. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf sie auch bei neuen Vertragsabschlüssen nur um 10 % überschritten werden.

Der Deutsche Mieterbund ist mit der Änderung nicht zufrieden. Er fordert, dass die ortsübliche Vergleichsmiete – wie bis Ende 1982 – wieder auf Basis aller gezahlten Mieten, also ohne Zeitbeschränkung, ermittelt wird. “Mit weichgespülten Koalitionskompromissen können die Mietpreissteigerungen nicht gestoppt werden”, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

An einem preisdämpfenden Effekt in dreistelliger Millionenhöhe schon im ersten Jahr ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung darf außerdem gezweifelt werden. Mietspiegel werden nach umfangreichen Datenerhebungen aufgestellt und sind 2 Jahre gültig. Danach können sie für weitere 2 Jahre fortgeschrieben werden, wobei ein Aufschlag um die Inflationsrate erfolgt. Erst nach vier Jahren erfolgt eine neue Datenerhebung, in der sich der preisdämpfende Effekt erstmals niederschlagen kann. Natürlich gibt es Mietspiegel, deren Gültigkeit schon bald nach der Gesetzesänderung ausläuft, so dass die Wirkung eher einsetzt als in Städten, die gerade erst einen neuen Mietspiegel gemacht haben.