Mieterschutzverordnungen: Ruhrgebiet ist raus!

Die schwarzgelbe Landesregierung von NRW will die verschiedenen Mieterschutzverordnungen nun doch nicht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auslaufen lassen, sondern zusammenführen und ab 1. Juli fünf Jahre lang fortsetzen. Auf die Mieter im Ruhrgebiet kommen allerdings harte Verschlechterungen zu.

Bisher gab es in NRW vier Verordnungen, die bundesweit geltende Regeln für Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessern:

1. Die Kappungsgrenzenverordnung: Sie senkt die Möglichkeit für Vermieter, Mieten zu erhöhen, von 20 auf 15 % in drei Jahren. Sie gilt bisher in 37 Kommunen mit zusammen 6,4 Mio. Einwohnern in NRW, darunter im Ruhrgebiet Dortmund, Essen und Bochum.

2. Die Mietpreisbremse: Sie bremst Neuvermietungsmieten auf maximal 10 % über dem Mietspiegel, gilt in 22 Kommunen mit 4,1 Mio. Einwohnern, darunter aber keine im Ruhrgebiet.

3. Die Kündigungssperrfristverordnung: Sie verlängert das Verbot von Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung von 3 auf 8 Jahre in Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster, sowie auf 5 Jahre in 33 weiteren Städten, darunter im Ruhrgebiet Dortmund, Hattingen, Bottrop und Waltrop. Insgesamt wohnen 4,4 Mio. Einwohner in diesen 37 Städten.

4. Die Umwandlungsverordnung: Sie galt nur in Gebieten mit Mileuschutzsatzungen (das sind nur ganz wenige Einzelsiedlungen in NRW) und lässt dort Umwandlungen nur mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung zu. Sie ist am 27. März ausgelaufen und wird nicht verlängert.

Die anderen 3 Verordnungen werden zum 1. Juli zusammengefasst und in einer dann einheitlichen Gebietskulisse aus 18 Kommunen mit zusammen 2,9 Mio. Einwohnern gelten: Münster und Telgte, Düsseldorf, Köln und Bonn sowie 13 kleinere Städte im Köln-Bonner Raum. Das komplette Ruhrgebiet und sogar Aachen und Bielefeld, wo bisher drei Verordnungen galten, sind raus.

“So lobenswert es ist, dass die Landesregierung vom Koalitionsvertrag abrückt und drei der vier Verordnungen verlängert, die drastische Verkleinerung des Geltungsbereiches ist nicht nachzuvollziehen”, kommentiert Mietervereins-Sprecher Aichard Hoffmann. “Die Landesregierung agiert, als habe die Wohnungsknappheit in NRW nicht zu-, sondern abgenommen.”

 

Bild: Landesbauministerin Ina Scharrenbach, CDU, von F. Berger