Seit heute: Mieterschutz in Bochum verschlechtert

Heute tritt in NRW eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft, die eine Verschlechterung für viele Mieter*innen bedeutet. Statt bisher bis zu 6,4 Millionen Einwohner sind demnächst nur noch 2,9 Millionen Menschen im Geltungsbereich der neuen Mieterschutz-Verordnung NRW. Von ehemals 59 Gemeinden bleiben nur noch 18 Städte übrig. Die neue Verordnung ersetzt nun die drei bislang geltende Verordnungen (Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Kündigungssperrfrist).

Das Ruhrgebiet ist dabei erneut zum Stiefkind des Mieterschutzes geworden: Kein*e Mieter*in im Ruhrgebiet ist noch durch eine der drei Regelungen geschützt. Das gilt auch für Bochum. Unsere Stadt war – neben Dortmund, Essen und Mülheim a. d. R. – erst vor einem Jahr neu unter die Kappungsgrenzen-Verordnung gefallen. Diese regelt, dass Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen sich innerhalb von drei Jahren nur auf  15 % statt 20 % addieren dürfen. Angesichts der weiter zunehmenden Enge auf dem Bochumer Wohnungsmarkt, die zuletzt im Wohnungsmarktbarometer 2019 der Stadt dokumentiert wurde, und steigender Preise bezeichnet der Mieterverein diese Entscheidung der Landesregierung als grundfalsch.

Der Landesverband des Deutschen Mieterbundes NRW hatte zuvor an der Studie, die zur neuen Mieterschutzverordnung geführt hat, fundamentaler Kritik geübt.

 

Ausgelaufen ist zum 1. Juli auch die Regelung, dass Mietern, die wegen Corona ihre Miete nicht bezahlen können, nicht wegen Mietschulden gekündigt werden darf. Zuständig für eine Verlängerung wäre hier aber nicht die Landesregierung in Düsseldorf (CDU/FDP), sondern die Bundesregierung in Berlin (CDU/SPD) gewesen.