Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das “Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen” des Landes Berlin, besser bekannt als “Mietendeckel” für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Kompetenz, Gesetze zur Begrenzung des Mietenanstiegs liege ausschließlich beim Bund.

Der Berliner Mietendeckel trat am 23. 2. 2020 in Kraft und war auf 5 Jahre befristet. Das Gesetz fror die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 ein, war also eigentlich mehr ein Mietenstopp als ein Mietendeckel. Ab 2022 sollten die Mieten dann wieder steigen dürfen, allerdings maximal um 1,3 % pro Jahr. Mit der Regelung wollte die rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin die explodierenden Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels war jedoch von Anfang an umstritten. Denn Miethöherecht ist eigentlich Bundesrecht – es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nur dann, wenn der Bundesgesetzgeber eine bestimmte Frage nicht regelt, können die Länder ergänzen. Das Bundesverfassungsgericht vertrat jetzt die Auffassung, der Bund habe mit der “Mietpreisbremse” eine abschließende Regelung getroffen. Dieses Gesetz von 2015 ermächtigt die Länder, Wohnungsnot-Kommunen zu definieren, in denen auch bei einer Neuvermietung die vereinbarte Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das Land Berlin hatte argumentiert, eine Mietpreisbremse sei nicht das Gleiche wie ein Mietendeckel.

Dem Urteil zu Grunde liegt eine Normenkontrollklage von 284 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP. Außerdem hatten das Amtsgericht Berlin Mitte und das Landgericht Berlin Karlsruhe um Klärung gebeten, da sie Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Miethöhe zu entscheiden hatten.

Für viele Berliner Mieter bedeutet das Urteil nun eine Nachzahlung. Denn etliche Vermieter hatten seit Februar 2019 zwei verschiedene Miethöhen in die Verträge geschrieben: Eine, die zu zahlen war, solange der Mietendeckel galt, und eine, die – auch rückwirkend – fällig sein sollte, wenn der Mietedeckel kippt.

DMB: Jetzt erst recht!

Der Deutsche Mieterbund reagierte mit einem “jetzt erst recht”: “Nach dem Mietendeckel ist vor dem Mietenstopp”, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Der DMB hatte im Februar 2021 eine Kampagne für einen bundesweiten Mietenstopp gestartet, der sich inzwischen 56 andere Verbände, Organisationen und Initiativen  angeschlossen haben. „Die Entscheidung aus Karlsruhe ist bitter, trifft sie doch die Bewohner:innen von 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen hart. Aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen!“

Aktenzeichen: 2 BvF 1/20 u.a.