Mietertag fordert 6 Jahre Mietenstopp

Der 69. Deutsche Mietertag am 10. und 11. Juni wird als erster Mietertag ohne Veranstaltungsort in die Geschichte der Mieterbewegung eingehen. Wegen der Corona-Pandemie fand er online statt. Das klappte besser, als man angesichts rund 300 Delegierter vermuten konnte und ging tatsächlich in ein-einhalb statt wie sonst zwei-einhalb Tagen über die virtuelle Bühne.

Der 69. Deutsche Mietertag am 10. und 11. Juni wird als erster Mietertag ohne Veranstaltungsort in die Geschichte der Mieterbewegung eingehen. Wegen der Corona-Pandemie fand er online statt. Das klappte besser, als man angesichts rund 300 Delegierter vermuten konnte und ging tatsächlich in ein-einhalb statt wie sonst zwei-einhalb Tagen über die virtuelle Bühne.

Nach 8 Jahren großer Koalition, während derer sich die Lage der Mieter dramatisch verschlechtert habe, waren sich die Delegierten in der wichtigen Frage einig: Sie forderten einen grundlegenden Wechsel in der Wohnungspolitik. Der klare Vorwurf an die Bundesregierung: Viel zu wenig getan zu haben gegen die Mietenexplosion in den Ballungszentren.

So war die wichtigste Forderung des DMB die nach einem 6-jährigen flächendeckenden Mietenstopp. Im Klartext: Alle Mieten in ganz Deutschland sollen für 6 Jahre eingefroren werden, um den Mietern eine Atempause zu verschaffen und der Politik Zeit zu geben, Mittel gegen die immer weiter steigenden Mieten zu finden.

Die Diskussion stand auch unter dem Eindruck des Scheiterns des Berliner Mietendeckels am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Viele Delegierte waren der Meinung, dass ein bundesweiter Mietendeckel die bessere Lösung sei. Vorteil: Ein Deckel friert nicht nur alle Mieten ein, egal, wie hoch sie sind, sondern definiert Obergrenzen. Er senkt also auch Mieten, die bereits darüber liegen. In München z. B. wäre solches bitter nötig. Dort liegt die Durchschnittsmiete bereits über 21 €.

Nachteil: Während ein Stopp für den Gesetzgeber ganz leicht umzusetzen wäre, wäre ein Deckel sehr aufwendig, da für jede Gemeinde ein Mietoberwert definiert werden müsste. Außerdem ist unklar, ob er verfassungskonform wäre. Das BVG hatte sich dazu nicht geäußert, sondern nur dazu, dass allein der Bund Gesetzgebungskompetenz im Miethöherecht habe.

Weitere wichtige Forderung: die Vermieter an den Kosten des CO2-Preises zu beteiligen. Das hatte die GroKo eigentlich bereits beschlossen, aber die CDU-Fraktion im Bundestag sperrt sich und will allein die Mieter zahlen lassen. Dann aber würde die beabsichtigte Lenkungswirkung verfehlt, denn Vermieter allein entscheiden, welche Heizung sie einbauen.