Heizkostenzuschuss beschlossen

Das Bundeskabinett hat die einmalige Wiedereinführung eines Heizkostenzuschusses beschlossen. Neben Haushalten, die Wohngeld bekommen, sollen die Unterstützung auch Studierende mit Bafög sowie Bezieher:innen von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Nach den Plänen von Bauministerin Klara Geywitz sollen Ein-Personen-Haushalte 135 Euro bekommen, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jede weitere Person sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.

Den Heizkostenzuschuss erhalten deutschlandweit rund 2,1 Millionen Haushalte, die meisten davon automatisch und ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen. Lediglich Studierende und Auszubildende müssen einen Antrag stellen. In Bochum waren zuletzt 4.300 Haushalte im Wohngeldbezug.

Einen Heizkostenzuschuss hat es in den Jahren 2009 und 2010 schon einmal gegeben. Er wurde jedoch zum 1. 1. 2011 wieder abgeschafft. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert seither seine Wiedereinführung. So begrüßt der Mieterbund denn auch den Kabinettsbeschluss, hält die Höhe aber für völlig unzureichend.

„Der Zuschuss reicht leider nicht aus, um die Mehrkosten wirklich abzufedern“ erklärt DMB- Präsident Lukas Siebenkotten. Private Haushalte mussten allein für den Zeitraum September bis Dezember 2021 Preissteigerungen bei Öl- und Gas von 50 bis 99 Prozent hinnehmen. Der erhöhte CO2-Preis und die bereits erfolgten Preiserhöhungen für 2022 sind da noch nicht einberechnet. Die Energiepreise steigen gerade in der Grundversorgung massiv an: 1.858 Grundversorger haben ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr.

Der Deutsche Mieterbund fordert daher Maßnahmen, die deutlich mehr Haushalte erreichen und diese sofort entlasten. Dazu gehören Sofortmaßnahmen wie die Aussetzung von Strom- und Gassperren und die Senkung des Strompreises. Zudem müssen bei der Berechnung des Wohngeldes künftig die gesamten warmen Wohnkosten durch gesonderte Heizkosten- und Stromkostenkomponenten berücksichtigt werden und es muss endlich die lang versprochene Klimakomponente für Empfänger von Wohngeld im Rahmen energetischer Sanierungen eingeführt werden.