Neue Corona-Regeln beim Mieterverein
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Ab dem 2. April entfallen die meisten Corona Regeln. Daher passen auch wir die Regeln für den den Betrieb in unseren Geschäftsstellen ab Montag, den 4. April an.
- Die 3G-Regel entfällt.
- Innerhalb der Geschäftsstelle behalten wir die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) bei; das gilt sowohl für alle Beschäftigten als auch für Mitglieder und Dritte.
- Desinfektionsmittel stehen weiterhin mit der Bitte um Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Ab dem 04. April können Neuaufnahmen auf Wunsch eine Erstberatung in Form eines persönlichen Termins erhalten, in Einzelfällen auch Bestandsmitglieder
- Vorrang hat weiterhin die telefonische Beratung, um unnötige Nahkontakte in Fluren, Aufzug und Beratungszimmern zu vermeiden. Dies verkürzt auch die Wartezeit auf einen Termin.
- Über die Notwendigkeit eines persönlichen Termins entscheidet d:ie Rechtsberater:in.
Wir bitten um Verständnis und wünchen Ihnen Gesundheit!