Neue Corona-Regeln beim Mieterverein

Ab dem 2. April entfallen die meisten Corona Regeln. Daher passen auch wir die Regeln für den den Betrieb in unseren Geschäftsstellen ab Montag, den 4. April an.

  • Die 3G-Regel entfällt.
  • Innerhalb der Geschäftsstelle behalten wir die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) bei; das gilt sowohl für alle Beschäftigten als auch für Mitglieder und Dritte.
  • Desinfektionsmittel stehen weiterhin mit der Bitte um Nutzung zur Verfügung gestellt.
  • Ab dem 04. April können Neuaufnahmen auf Wunsch eine Erstberatung in Form eines persönlichen Termins erhalten, in Einzelfällen auch Bestandsmitglieder
  • Vorrang hat weiterhin die telefonische Beratung, um unnötige Nahkontakte in Fluren, Aufzug und Beratungszimmern zu vermeiden. Dies verkürzt auch die Wartezeit auf einen Termin.
  • Über die Notwendigkeit eines persönlichen Termins entscheidet d:ie Rechtsberater:in.

Wir bitten um Verständnis und wünchen Ihnen Gesundheit!