Sozialer Wohnungsbau nimmt (sehr langsam) Fahrt auf

Eckhardt Kröck, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Wohnen, wird nicht müde, es zu betonen: Es dauert eine ganze Weile, bis die 2017 beschlossene Sozialwohnungsquote greift. Denn die Quote greift erst, wenn sie in neuen Bebauungsplänen und Baugenehmigungen festgeschrieben wird. Die “Weile” aber zieht sich inzwischen ganz schön hin. 2021, vier Jahre nach dem Quotierungsbeschluss, liegt die Zahl der neuen Sozialwohnungen immer noch sehr weit unter dem selbstgesteckten Ziel von 200 geförderten Neubauten jährlich.

Im Dezember 2017 beschloss der Rat der Stadt im sogenannten “Handlungskonzept Wohnen” unter anderem eine Sozialwohnungsquote. Bei allen Neubauprojekten, die auf städtischen Grundstücken errichtet werden, sollten 30 % der Wohnungen öffentlich gefördert sein, bei solchen auf Privatgrundstücken, für die die Stadt erst noch Baurecht schaffen muss, 20 %. Ziel war, dass ein Viertel der angestrebten 800 Neubauten Sozialwohnungen sein sollten.

Das Ziel ist nie erreicht worden – vielleicht auch, weil die Quote erst bei Bauprojekten ab 2000 qm Wohnfläche greift (was der Mieterverein schon 2017 kritisiert hat). Auch 2021 wurden gerade mal 90 neue Sozialwohnungen fertig. Immerhin: Die Anzahl der Förderanträge entwickelt sich allmählich nach oben:

2018:   92
2019:   60
2020: 136, davon   97 aufgrund der Quotierung
2021:  148, davon 136 aufgrund der Quotierung

Das ändert nichts daran, dass die Zahl der Sozialwohnungen immer weiter schrumpft. Ende 2021 waren es gerade noch 12.349. Das sind 6,2 % des Wohnungsbestandes in Bochum. Vom Einkommen her “sozialwohnungsberechtigt” sind hingegen über 50 % der Haushalte. 2005 war die Zahl der Sozialwohnungen noch doppelt so hoch wie heute – und auch damals schon klagte man über die Schrumpfung.

Die weiteren Aussichten: düster. Auf Anfrage der Linken stellt die Verwaltung in der morgigen Planungsausschusssitzung (5. 4.) Zahlen zum Bindungsauslauf vor. In den nächsten Jahren werden im Schnitt jedes Jahr über 80 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen (und dann freifinanzierten gleichgestellt sein). Und das sind nur die planmäßigen Bindungsausläufe, das heißt: diejenigen Wohnungen, bei denen die öffentlichen Darlehen genau so zurückgezahlt werden, wie es ursprünglich vereinbart war. Die außerplanmäßigen Bindungsausläufe, wo Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, sind deutlich höher. Zum Stichtag 31. 12. 2022 werden es allein 353 sein.

“Der Soziale Wohnungsbau mit seinen immer nur zeitlich befristeten Bindungen ist nicht in der Lage, das Problem der fehlenden preiswerten Wohnungen dauerhaft zu lösen”, kommentiert Aichard Hoffmann vom Mieterverein. “Wir brauchen endlich wieder einen zahlenmäßig starken gemeinwohlorientierten Sektor in der Wohnungswirtschaft, dessen Ziel nicht Rendite für die Anleger sondern preiswerter Wohnraum für die Mieter ist – und das dauerhaft.”