FDP für Mietwucher

In den letzten Legislaturperioden der großen Koalition stellte die SPD d:ie Bundesjustizminister:in zuerst Heiko Maaß, dann Christine Lambrecht. Schon diese wurden bei wichtigen mietrechtlichen Vorhaben immer wieder vom CDU-geführten Kanzleramt ausgebremst. Als nach der letzten Wahl die Ampel das Justizministerium an die FDP vergab, war klar, dass das nichts Gutes heißen konnte für Mieter:innen. Jetzt ist der erste Fall eingetreten.

Die Bundesratsinitiative von Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und NRW, den sogenannten “Mietwucherparagraphen” des Wirtschaftsstrafgesetzes wieder scharfzustellen, wird im Bundeskabinett von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gebremst. Medienberichten zufolge hat er in einer Kabinettsvorlage wegen “Bedenken” eine Ablehnung der Bundesratsinitiative vorgeschlagen. Das von den Grünen geführte Wirtschaftsministerium und das Bauministerium unter SPD-Leitung hätten der Vorlage zugestimmt. Die anderen Ressorts erhoben demnach keinen Einspruch.

Der Deutsche Mieterbund ist verärgert: „Wenn selbst CDU-geführte Bundesländer die dringende Notwendigkeit den Wucherparagraphen zu reformieren und endlich wieder anwendbar zu machen, erkennen, ist es völlig widersinnig, wenn eine Ampelregierung, in der SPD und Grüne zusammen deutlich stärker vertreten sind als die sich sträubende FDP, den Weg für die Reform versperrt”, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten bereits bei der Einbringung der Bundesratsinitiative ins Kabinett.” Der DMB erwartet jetzt, dass die größeren Koalitionspartner sich durchsetzen und endlich Schluss damit ist, dass auf diesem Politikfeld „der Schwanz mit dem Hund wedelt“.

Hintergrund:

Wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für d:ie Vermieter:in vor. Bisher ist die Norm in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter:innen beweisen müssen, dass d:ie Vermieter:in eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat. Der Bundesrat forderte den Gesetzgeber im Februar 2022 auf Initiative des Freistaates Bayern auf, § 5 WiStG anwendbar zu machen und gleichzeitig zu verschärfen. Auf das Erfordernis des Ausnutzens einer Zwangslage soll verzichtet und der Bußgeldrahmen auf 100.000 € verdoppelt werden.

 

INFO: Bundesratsinitiative

In ganz Deutschland gültige Gesetze werden vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das normale Verfahren hat mehrere Stufen. Zunächst arbeitet das zuständige Fachministerium einen Entwurf aus und legt ihn dem Bundeskabinett (der Ministerrunde) vor. Wenn diese zustimmt, wird der Entwurf im Paralemnt, dem Deutschen Bundestag, eingebracht und dort mit Mehrheit verabschiedet. Einige Gesetze sind auf die Zustimmung der Länder angewiesen und werden danach noch einmal in der Länderkammer, dem Bundesrat, beraten.

Es gibt jedoch auch den umgekehrten Weg. Will ein bestimmtes Bundesland (oder mehrere) ein Bundesgesetz anstoßen, bringt es einen Vorschlag in den Bundesrat ein. Findet der Vorschlag dort eine Mehrheit, wird er als sog. “Bundesratsinitiative” dem Bundestag vorgelegt. Dabei wird natürlich vorher ein Votum der zuständigen Fachministerien eingeholt.