Reform beschlossen – ran ans Wohngeld!

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte soll das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen.

 „Die Reform des Wohngeldes muss dringend von einer Reform des Mietpreisrechts hin zu einem effektiven Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer höher steigenden Mieten begleitet werden“, forderte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf forderte der Deutsche Mieterbund im Rahmen der Wohngeldreform die Ausweitung des Empfängerkreises auf alle von ihren Wohnkosten überlasteten Haushalte, die Berücksichtigung der Bruttowarmkosten durch dynamische Heizkosten- und Stromkostenkomponenten bei der Wohngeldberechnung, ein vereinfachtes Auszahlungsverfahren zur schnellen und effektiven Umsetzung der Reform, die Entbürokratisierung der Wohngeldbeantragung und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss für alle einkommensschwachen Haushalte. Das Institut der Deutschen Wirtschaft erwartet, dass durch die Reform die Anzahl der Wohngeldhaushalte um 1,4 Mio. Haushalte auf 2 Mio. Haushalte steigen wird und die Wohngeldausgaben 5,2 Mrd. Euro zulegen.
Die Wohngeld-Reform soll zum 1. Januar in Kraft treten.Spätestens dann sollten alle Haushalte, die nicht gerade im Geld schwimmen, einen Wohngeld-Antrag stellen. Wir raten jedoch dringen dazu, noch in diesem Jahr zu prüfen, ob ein Wohngeld-Anspruch vielleicht auch nach den bisherigen Regeln besteht. Denn nach dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung erhalten nur Wohngeld-Bezieher:innen den Heizkostenzuschuss, der Bestandteil dieses Pakets ist. Das sind immerhin 415 € vor einen 1-Personen-Haushalt, 540 € für 2 Personen und 100 € zusätzlich für jede weitere Person.