Land NRW kauft Belegungsrechte in Bochum

Das Land NRW hat aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung Belegungsrechte an 474 Wohnungen der weitgehend im Besitz der Stadt Bochum befindlichen VBW gekauft. Damit kann die Stadt Bochum beim anstehenden Mieterwechsel nicht nur bestimmen, wer die freie Wohnung bekommt, sondern mit diesem Erwerb gehen auch Mietpreisbindungen einher: Die Wohnungen sind damit praktisch (wieder) Sozialwohnungen. 2022 hat das Land NRW die Möglichkeit, Belegungsrechte zu kaufen, auf 67 Kommunen ausgeweitet, das aktuelle Geschäft mit der VBW ist jedoch das erste, wo diese Möglichkeit zum Tragen kommt.

Die VBW geht damit einen Schritt weiter auf ihr Ziel zu, 50 % ihres Wohnungsbestandes im öffentlich geförderten Sektor zu haben – derzeit sind es 40 %. Bezogen auf das Stadtgebiet steigt damit die Anzahl der noch vorhandenen Sozialwohnungen um 4 % – und damit in etwa wieder auf den Stand von vor 2 Jahren. Normal sinkt die Anzahl an Sozialwohnungen jedes Jahr, da viel mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen als neu gebaut werden.

Der Mieterverein sieht in der Maßnahme eine kurzfristige Linderung der Probleme beim bezahlbaren Wohnraum, aber kein Allheilmittel: Von den 199.000 Wohnungen in Bochum sind aktuell nur noch 12.000 (= 6 %) sozial gebunden. Wenn dieser Anteil jetzt um knapp 500 steigt, bedeutet das einen Anstieg um 0,25 % am Gesamtwohnungsbestand auf 6, 25 % – viel zu wenig für eine Trendwende. Dennoch handelt es sich um eine Maßnahme zum Erhalt preiswerten Wohnraums, wie sie der Verein seit Jahren als Alternative zum Neubau auf der grünen Wiese fordert.