Heizungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat heute das umstrittene Gebäudeenergiegesetz mit 399 gegen 275 bei 54 Enthaltungen verabschiedet. Damit gilt grundsätzlich, dass vom 1. Januar an neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch so schnell, wie das aussieht, wird eine Umsetzung nicht erfolgen.

Denn es gilt auch: Bevor diese Regelung tatsächlich angewndt wird, müssen zunächst die Kommunen sogenannte „regionale Wärmepläne“ aufstellen. Das heißt, sie müssen festlegen und öffentlich bekannt machen, welche Gegenden im Stadtgebiet künftig an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, wo eine Nahversorgung beispielsweise mit Grubenwärme erfolgen kann, und welche Gasleitungen in Zukunft biogas- oder Wasserstofftauglich werden.

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen solche Pläne bis Anfang 2026 fertig haben, kleinere Kommunen bis Anfang 2028. Erst danach greift die 65 %-Regel, die außerdem auch nur für neue Heizungen gilt. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden.

Finanziert werden soll die Umrüstung durch eine umfassende Förderung, die je nach den Umständen des Einzelfalls 30, 50 oder gar 70 % betragen kann. In Mietshäusern bleibt es aber dabei, dass die Umrüstung eine Modernisierung darstellt, so dass diejenigen Kosten, die nicht durch Förderung abgedeckt sind, auf die Mieter:innen umgelegt werden können. Und es gibt auch keinen Zwang für Vermieter:innen, Fördergelder in Anspruch zu nehmen.

Es wird sogar eine neue, zweite Modernisierungsumlage geschaffen. Vermieter:innen haben künftig die Wahl,

  • ob sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen und dann 10 % der verbleibenden Kosten auf die Jahresmiete umlegen; dann wird die Mieterhöhung bei 50 Cent pro qm gekappt.
  • oder ob sie keine Förderung in Anspruch nehmen; dann gilt die bisherige Umlage von 8 % und eine Kappung bei 2 bzw. 3 €.