Bitte um Verständnis für Wartezeiten

Der Jahresbeginn ist für den Mieterverein immer eine Zeit des Hochbetriebs. Ursache ist, dass viele Mieterinnen und Mieter Ende Dezember ihre Heiz- und Nebekostenabrechnungen für das Vorjahr bekommen. Denn der 31. 12. ist eine Ausschlussfrist: Kommt die Abrechnung für 2022 später als am 31. 12. 2023, können Vermieterinnen und Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen, müssen eventuelle Guthaben aber noch auszahlen. Also bemühen sich alle, die Abrechnung noch kurz vor Jahresende zu verschicken.

Wie gesagt: Das ist jedes Jahr so. In diesem Jahr herrscht allerdings noch mehr Betrieb als sonst, denn wegen der hohen Energiepreise sehen sich viele Mieterinnen und Mieter mit enormen Nachforderungen konfrontiert. Dazu kommt die Grippewelle, die auch vor dem Personal des Mietervereins nicht halt macht, so dass die Geschäftsstellen nicht so gut besetzt sind wie sonst. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass die Bearbeitung etwas länger dauern kann.

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Es ist durchaus möglich und auch erwünscht, uns Abrechnungen oder andere Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zu schicken. Eine Bearbeitung ist aber nur möglich, wenn parallel dazu ein Termin zur persönlichen oder telefonischen Rechtsberatung vereinbart wird. Bei der Klärung von mietrechtlichen Fragen kommt es so oft auf die exakten Umstände des Einzelfalls an, die im Gespräch geklärt werden müssen, dass eine nur schriftliche Beratung nicht möglich ist. Schicken Sie uns deshalb bitte keine Rechtsfragen per Post, Fax oder E-Mail, sondern vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 02 34 96 11 40.