Hausfriedensbruch in Gelsenkirchen? Ingenieur rassistisch beleidigt

Der Mieterverein Bochum ist empört über das Eindringen in eine Gelsenkirchener Wohnung eines Mitglieds des Vereins durch Polizei und städtische Ämter am 11. Januar. Wie das Mitglied in einer Beratung berichtete, verschafften sich Polizist:innen sowie weitere sich nicht ausweisende Personen ohne Begründung mit Gewalt Zutritt zu einer Wohnung. Das Ordnungsamt sei während des Geschehens ebenfalls anwesend gewesen. Der zu Besuch weilende Ehemann der Mieterin wurde nicht nur unsanft geweckt, sondern auch geschubst und rassistisch beleidigt.

Hintergrund der Aktion, so heißt es in einem Schreiben der Stadt an die Mieterin, war der Verdacht eines nicht genehmigten Umbaus der Wohnung durch die Vermieterin. Dies solle überprüft werden. Gegen diese Kontrolle hat der Mieterverein nichts einzuwenden. Völlig unverständlich ist jedoch, dass das zuständige Ordnungsamt seinen Besuch bei der Mieterin nicht ankündigte. Nicht weniger als 12 Personen (davon acht in Zivil, die sich nicht auswiesen) standen vor der Mietwohnung.

Der Ehemann der Mieterin, als Bauingenieur mit den Grundlagen des Baurechts vertraut, verweigerte zunächst den Eintritt in die nicht von ihm gemietete Wohnung. Der Bitte, ihm die Grundlage der Begehung mitzuteilen, hätten sich die Mitarbeiter des Ordnungsamts verweigert. Stattdessen wäre er von einer Polizistin geschubst worden, die sich so Zutritt in die Wohnung verschaffte.

Seinen Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung habe eine Polizistin mit der rassistischen Bemerkung gekontert, er könne ja das Land verlassen, wenn es ihm nicht passe. Der Bauingenieur mit Wurzeln in Marokko ist allerdings deutscher Staatsbürger. Erst das Vorzeigen seines Ausweises änderte seiner Wahrnehmung nach das Verhalten der Beamten.

Laut mündlicher Aussage der Polizeibeamten sei nicht nur der Umbau, sondern auch die Ermittlung der Anzahl der Bewohner:innen Ziel des Einsatzes gewesen. Die Wohnung wurde auf Umbauten begutachtet. Gleichzeitig wurde aus unbekannten Gründen der Gaszähler abgelesen.

Der Ingenieur erstattete anschließend Strafanzeige wegen des körperlichen Angriffs. Die zuständigen Beamten weigerten sich seinem Bericht nach jedoch, die Aussage vollständig aufzunehmen und baten den Ingenieur die unvollständige Aussage händisch zu vervollständigen. Wenig später erstattete die inzwischen informierte Mieterin Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Sabine Mosler-Kühr (stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins Bochum) weist darauf hin: „Die Unverletzlichkeit der Wohnung stellt mit Art 13 GG ein Grundrecht dar. Staatliche Stellen dürfen ohne Einwilligung nur ganz ausnahmsweise die Wohnung betreten, z. B. bei Gefahr im Verzug, bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder aber bei Vorlage der Voraussetzungen des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW. Keine Voraussetzung davon wurde in dem Gelsenkirchener Fall benannt“. Der Mieterverein fordert daher die Stadt zur Stellungnahme auf.