Interview „13 Jahre Wohnraumschutzsatzung in Dortmund“

In Kürze soll eine Wohnraumschutzsatzung für Bochum im Rat beschlossen werden. Eine entsprechende Satzung gibt es in der Nachbarstadt Dortmund bereits seit 2012. Zu den Erfahrungen und Wirkungen der Dortmunder Satzung hat der Mieterverein ein Interview mit Markus Röser vom Mieterverein Dortmund geführt.

Martin Krämer:

Seit wann gibt es die Wohnraumschutzsatzung in Dortmund?

Markus Röser:

Die aktuelle Wohnraumschutzsatzung gilt in Dortmund seit März 2022. Es ist die zweite Verlängerung der 2012 zuerst erlassenen Zweckentfremdungssatzung.

Martin Krämer:

Was regelt sie konkret?

Markus Röser:

Die Wohnraumschutzsatzung verlangt eine Genehmigung für jedes Handeln oder Unterlassen von Eigentümern, dass Wohnraum dem Markt entzieht. Das ist zum einen die gewerbliche Nutzung, inkl. von Kurzzeitvermietung von mehr als drei Monaten im Jahr, den Abriss oder Leerstand von mehr als sechs Monaten. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind bauliche Änderungen, die eine Wohnnutzung unmöglich machen.

Martin Krämer:

Welche Erfolge hat das aus eurer Sicht gezeitigt? Wieviel Wohnungen konnten dem Wohnungsmarkt zugeführt werden? Wie ist der Umgang mit Ferienwohnungen?

Markus Röser:

Die genaue Anzahl der Wohnungen, die so dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten, lässt sich für uns von außen nicht beziffern. Eine flächendeckende Beseitigung von Zweckentfremdung konnte nicht erreicht werden. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Verwaltung überhaupt eine Möglichkeit hat in wichtigen Fällen einen Fuß in die Tür bekommt.

Gerade bei problematischen Eigentümerstrukturen und Problemimmobilien, sind die Herausforderungen oft vielfältig. Neben der klassischen Wohnungsaufsicht, bietet die Wohnraumschutzsatzung die Möglichkeit über Ordnungsrechtliche Verfahren Druck aufzubauen.

Auch beim Abriss von Wohnungen, auch bei erneutem Neubau, gibt es so die Möglichkeit die Planungen zu beeinflussen. Ein Abriss wird dann nicht nur baurechtlich bewertet, sondern auch mit Blick auf seine Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Die Genehmigung ist dann auch davon abhängig, ob alle bisherigen Bewohner:innen bereits eine neue Bleibe gefunden haben.

Martin Krämer:

Was könnte noch besser laufen? Welche Forderungen hat der Mieterverein Dortmund?

Markus Röser:

Die Wohnraumschutzsatzung zu erstellen und auf den Weg zu bringen, ist ein relativ kleiner, erster Schritt. Sie muss auch mit Leben gefüllt werden. Das hängt vor allem damit zusammen, ob es zum einen den Willen gibt, aber auch die Menschen, die das tun können.

Wir nehmen in Dortmund einen Willen wahr. Lange waren die Personalstellen im Wohnungsamt aber zu gering, um neben der Wohnungsaufsicht, auch noch eine effektive Verfolgung von Zweckentfremdung durchzuführen. Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn proaktiv Zweckentfremdungen gesucht werden, nicht nur nach Meldungen aus der Zivilgesellschaft oder von Privatpersonen.

Wir würden uns natürlich wünschen, wenn die Zweckentfremdungssatzung bei Abriss/ Neubauprojekten konsequenter für den Erhalt von Wohnraum, nicht nur den sozial verträglichen Entmietungsprozess, eingesetzt würde.

Martin Krämer:

Hast du Tipps für uns?

Markus Röser:

Die Wohnraumschutzsatzung ist kein Allheilmittel. Sie ist aber ein wichtiges Instrumentarium für eine gute Wohnungspolitik. Man sollte ihr die Zeit geben und nicht direkt ad Acta legen, sollten die gewünschten Effekte nicht sofort eintreten.