Hintergründe zur geplanten Wohnraumschutzsatzung

Im neuen Handlungskonzept Wohnen der Stadt Bochum wurde im letzten Oktober beschlossen eine Wohnraumschutzsatzung aufzustellen. Auf Grundlage des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW sind Kommunen berechtigt eine solche Satzung zu erlassen, die Abriss, Leerstand sowie Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen oder Gewerbe genehmigungspflichtig macht.
Der Mieterverein Bochum setzt sich seit Jahren für eine Wohnraumschutzsatzung ein und begrüßt den aktuellen Ratsbeschluss ausdrücklich. Denn: In Bochum stehen rund 3,6 % der Wohnungen leer. Viele davon sind aufgrund von Instandhaltungsstau nicht mehr vermietbar – Abriss droht. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen schreibt dazu: „Gemäß Zensus 2022 sind rund 3.000 der insgesamt gut 7.000 leerstehenden Wohnungen in Bochum bereits länger als ein Jahr von Leerstand betroffen, weitere rund 1.000 Wohnungen länger als sechs Monate“. Gleichzeitig nehmen Umwandlungen in Gewerbe- oder Ferienwohnungen zu.
Der Mieterverein möchte mit diesem Beitrag Hintergrundinformationen, den Sinn und die möglichen Wirkungen einer Wohnraumschutzsatzung aufzeigen – ergänzt durch Denkanstöße. Zwei Interviews mit Fachleuten aus anderen Städten zeigen, was eine solche Satzung leisten kann.
Was steht in einer Wohnraumschutzsatzung?
Eine Wohnraumschutzsatzung erteilt ein grundsätzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Eine Zweckentfremdung ist jede andere als eine Nutzung zu Wohnzwecken (Abbruch, Umwandlung, Leerstand). Vermieter:innen im Geltungsgebiet einer solchen Satzung, die ein derartiges Vorhaben mit ihrem Eigentum planen, müssen einen Antrag auf Zweckentfremdung stellen.
Gesetzliche Grundlage in NRW ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW). Bisher zehn Kommunen in NRW haben von der im WohnStG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine auf dieses Gesetz abgestimmte Wohnraumschutzsatzung erlassen. Für eine Kurzzeitvermietung von über 90 Tagen (für Studierende ab 180 Tagen im Kalenderjahr) ist seit Juli 2022 zwingend eine Wohnraum-Identitätsnummer benötigen, damit die Kommune diese besser kontrollieren kann. Das WohnStG NRW sieht für Gesetzesverstöße Bußgelder bis 500.000 Euro vor.
Steht Wohnraum länger als sechs Monate leer, muss dies im Geltungsbereich einer Wohnraumschutzsatzung der zuständigen Stelle bei der Stadt angezeigt werden. Dabei sind die Gründe des Leerstands anzugeben.
Was bringt die Satzung konkret?
Eine solche Satzung ist wichtig, weil sie dem Verlust von Wohnraum entgegenwirken kann. In den vergangenen Jahren ist auch in Bochum eine unbekannte Zahl von Wohnungen umgewandelt, leer gelassen oder abgerissen worden. Es sind häufig genau jene Wohnungen, die noch bezahlbar für Menschen mit weniger Geld sind. Durch den Genehmigungsvorbehalt einer Wohnraumschutzsatzung sind Vermieter verpflichtet diese zu melden. So entsteht einerseits ein genaueres Bild des Wohnungsmarktes. Zum anderen besteht darüber die Möglichkeit in Kontakt mit den jeweiligen Vermieter zu treten, um ggf. Hilfen für Probleme bei der Verwaltung und Instandhaltung der Wohnung anzubieten. Völlig unwilligen Vermietern, die zu Spekulationsgründen Wohnungen ohne Genehmigung leerstehen, umwandeln oder abreißen, drohen wie beschrieben Ordnungsgelder. Darüber hat die Stadt die Möglichkeit Druck auszuüben, um die Wohnungen wieder in die normale Vermietung zu bringen.
Eine Wohnraumschutzsatzung kann daher helfen, das Wohnungsangebot zu sichern und den Druck auf den Wohnungsmarkt zu verringern.
Erfahrungen aus anderen Städten
Der Umgang mit Zweckentfremdung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW gilt sie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster, Aachen, Dortmund und Dormagen. Die längste Erfahrung gibt es in der Nachbarstadt Dortmund. Daher hat der Mieterverein mit Markus Röser vom Mieterverein Dortmund ein Interview zu den Wirkungen der Satzung geführt. Ein weiteres sehr aufschlussreiches Interview mit dem OB der Stadt Landau Oliver Geßler zu „Leerstandsbekämpfung und Bestandsentwicklung als Instrumente der Sozialpolitik“ konnten wir aus der Zeitschrift Arch+ übernehmen.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Wohnraumstärkungsgesetz NRW, zur Wohnraumschutzsatzung und aktuellen Entwicklungen finden Sie auf unserer Website oder unter: Wohnraumstärkungsgesetz NRW