Stadtwerke: Neue Fristen bei An- und Abmeldung

Die Stadtwerke Bochum informieren über Änderungen bei der An- und Abmeldung einer Wohnung. Ab sofort sind bei Umzügen keine rückwirkenden Meldungen des Stromvertrags mehr zulässig.
Was bedeutet das für Sie?
An- und Abmeldung: Planen Sie bei einem Umzug Ihre Strom An- oder Abmeldung bitte rechtzeitig. Ab sofort ist dies nicht mehr rückwirkend möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Zählerstand: Wichtig ist, dass Sie Ihren Zählerstand am Tag des Ein- oder Auszugs ablesen und uns diesen dann nach der Schlüsselübergabe mitteilen.
MaLo-ID: Die Zählernummer war bisher wichtig für An- und Abmeldungen. Zukünftig gewinnt die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung. Sie werden diese häufiger in Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.
Neue Regelung und Fristen
Ab sofort sind bei Umzügen keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen Ihres Stromvertrags mehr zulässig. Bitte beachten Sie unsere Frist von mindestens 14 Tagen vor Ihrem Ein- oder Auszug, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Mögliche zusätzliche Kosten bei einer verspäteten Meldung haben wir untenstehend für Sie erläutert. Richtig ist: Sie melden Ihren Einzug oder Auszug 14 Tage im Voraus an.
Beispiel: Damit Ihr Umzug am 8. Juni reibungslos verläuft, melden Sie bis zum 25. Mai (14 Tage vor Ihrem Umzug) Ihre alte Wohnung ab und Ihre neue Wohnung an. Wählen Sie dabei gleich Ihren Wunschtarif aus. Am 8. Juni – Ihrem Ein- und Auszugstag – selbst benötigen wir dann nur noch die Zählerstände (Schluss- und Anfangszählerstand) Ihrer alten und neuen Wohnung von Ihnen.
Um alles Weitere kümmern wir uns – Ihre Schlussrechnung für die alte Wohnung erhalten Sie automatisch. Entspannen Sie sich und freuen Sie sich auf Ihr neues Zuhause!