Seit 1.7. gelten neue Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft

Die Verwaltung hat dem Sozialausschuss der Stadt Bochum auf seiner Sitzung im Juni ein neues „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft von Bürgergeld-Empfänger:innen vorgelegt, die ab 1.Juli 2025 gelten.

Die Stadt ist alle zwei Jahre zu einer Überprüfung verpflichtet. Zudem hat der neue Bochumer Mietspiegel, der seit dem  1.April 2025 gilt, Veränderungen ergeben. Die Verwaltung schreibt daher ihr schlüssiges Konzept zu den Obergrenzen angemessener Kosten der Unterkunft für die Rechtskreise SGB II, SGB XII und AsylbLG auf Basis der für den qualifizierten Mietspiegel der Stadt Bochum erhobenen Daten zum 01.07.2025 fort.

Die durchgeführte Auswertung der Daten und ein Abgleich mit der Angebotsmieten-Datenbank der Firma Value AG (ehemals empirica) habe ergeben, dass der Wohnungsmarkt in Bezug auf die Verfügbarkeit von Wohnraum signifikante Unterschiede je nach Größe des Wohnraums aufweise. Während bei kleineren Wohnungen weiterhin ein breit aufgestelltes Angebot zu niedrigen Preisen vorhanden sei, gäbe est bei größeren Wohnungen (ab 4 Personen) ein schwierigeres Marktumfeld.  Das Amt für Soziales schreibt, die ermittelten neuen Angemessenheitswerte lägen durchweg oberhalb der bisherigen Werte.

Es ergeben sich folgende neue Angemessenheitsgrenzen im Vergleich zu den bisherigen:

Für Haushalte ab 5 Personen ergeben sich ferner folgende (unveränderte) Orientierungswerte:

Bei Wohnungen für Haushalte ab 5 Personen würden weiterhin keine starren Richtwerte vorgegeben. Die Beurteilung der Angemessenheit erfolge nach den Umständen des Einzelfalls. Zur Orientierung wird hierbei auf die Werte aus § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 % zurückgegriffen.

Bei den kalten Betriebskosten werde nach wie vor ein Zuschlag von 10 % für künftige Kostensteigerungen vorgesehen.

Der seit 01.05.2018 geltende Bestandsschutz, der Umzüge nur aufgrund der geänderten Angemessenheitswerte verhindert, werde fortgeführt

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