Wir wollen wohnen! Breites Bündnis fordert: Keine Versorgungssperren bei Verschulden des Vermieters
Das NRW-weite Bündnis „Wir wollen wohnen“ fordert mindestens für die Wintermonate einen Stopp der Versorgungssperren bei Verschulden des Vermieters. Obwohl Mieterinnen und Mieter ihre Miete und Vorauszahlungen pünktlich zahlen, kann die Gas- oder Wasserversorgung eines Mietshauses abgestellt werden. Das geschieht, weil der Vermieter seine offenen Forderungen gegenüber dem Versorgungsunternehmen nicht ausgleicht. Über einen solchen Fall in Hagen berichtete am 25. November der WDR in der Sendung „Servicezeit“. Zuvor hatte bereits die Westfalenpost berichtet. Aufgrund der Versorgungssperre wird das Haus für unbewohnbar erklärt. Ähnliche Fälle gibt es landesweit. Rechtlich dürfen Versorgungsunternehmen bei bestehenden Rückständen die Versorgung einstellen. Nach Ansicht des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ trifft das bei Mehrfamilienhäusern aber die Falschen.
„Heizung, Strom und Wasser sind unverzichtbar. Deswegen lösen Sperren grundsätzlich Notlagen aus. Die Mieterinnen und Mieter haben die Rückstände nicht verursacht und stehen nun trotzdem ohne Bleibe da – mitten im Winter. Versorgungssperren müssen ausgeschlossen werden, wenn die Mieter ihre Zahlungen geleistet haben. Als Sofortmaßnahme vor Wohnungsverlust und kalter Wohnung fordern wir ein Winter-Moratorium mit dem Ziel, auf Sperrungen in den kalten Monaten zu verzichten,“ so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“.
Aktuelle rechtliche Möglichkeiten, gegen eine drohende Sperre vorzugehen, sind begrenzt. Mieterinnen und Mieter können versuchen über Abtretungen und Verhandlungen mit dem Versorger eine Sperrung zu verhindern, sind aber auf die Bereitschaft des Versorgers angewiesen. Im Hagener Fall wurde die Sperre trotz möglicher Abtretungen von mehreren tausend Euro pro Monat vollzogen.
Auch die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Wohnungsaufsichten der Kommunen, sind bei angedrohten Sperrungen bisher nicht in der Lage wirksam tätig zu werden. Das Wohnraumstärkungsgesetz erlaubt nämlich eine Intervention erst bei vollzogener Sperre. Im Rahmen einer Ersatzvornahme kann die Kommune dann die Rückstände ausgleichen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Dazu fehlen aber häufig die finanziellen Mittel. Es muss gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommunen vor einer Versorgungssperrung aktiv werden können. Zudem muss die Landesregierung den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für diese „Ersatzzahlungen“ an den Versorger zur Verfügung zu stellen.
Generell fordert das Bündnis „Wir wollen wohnen!“, dass solche Sperrungen ganz abgeschafft werden. Denn für Mieterinnen und Mieter ist diese Situation katastrophal. Völlig unverschuldet müssen sie hinnehmen, dass ihre Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden. Für tragfähige Lösungen braucht es daher unverzüglich einen geänderten Rechtsrahmen.