Mietexplosion und Verdrängung droht in Bochum-Linden: Mieterschaft braucht Unterstützung

Backsteinhaus der Siedlung am Röderschacht in Bochum-Linden

Am 3.März wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke ein Bürgerantrag zur Prüfung einer Erhaltungssatzung für die Siedlung am Röderschacht in Bochum-Linden beraten. Für die 52 Mieterhaushalte gibt es seit April letzten Jahres wenig Ruhe. Die 1890 gebaute und denkmalgeschützte Siedlung am Röderschacht wurde zu diesem Zeitpunkt von Vonovia an die „Am Röderschacht Immobilien GmbH“ verkauft. Der neue Eigentümer stört seitdem den Mieterfrieden durch Wuchermietenangeboten für Wohnungen mit Instandhaltungsstau, Nutzungsverbote für jahrzehntelang genutzte Gärten und fragwürdige Schreiben.

Einige Mieter:innen sind wegen diesem anhaltenden Stresses bereits weggezogen. Mittelfristig plant – laut öffentlicher Aussage – der Eigentümer die zusammenhängende Siedlung zu zerstückeln und einzeln weiterzuverkaufen. Mittelfristig wären in dem Fall die Bewohnerinnen und Bewohner von Eigenbedarfskündigungen bedroht.

Um diesen Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, fordern Bewohner:innen jetzt in einem Bürgerantrag unterstützt vom Netzwerk bürgernahe Stadtentwicklung die Prüfung einer Erhaltungssatzung. Der Mieterverein befürwortet diese Anfrage. Mit einer Erhaltungssatzung würden Veränderungen an den Gebäuden wie Modernisierungen genehmigungspflichtig. Besonders hilfreich könnte auch das Vorkaufsrecht für die Stadt durch eine solche Satzung sein. Dieses ist seit 2021 zwar stark eingeschränkt, kann aber bei konkreter Gefährdung (z.B. durch erheblichen Instandhaltungsstau) weiterhin in Betracht gezogen werden.

Die Verwaltung lehnt als Vorschlag an den Ausschuss für Planung und Grundstücke eine Erhaltungssatzung ab. Diese ermögliche keine Genehmigungspflicht für Einzelverkäufe von Wohnungen. Die Einschätzung teilt auch der Mieterverein. Die Grundlage dafür, die „Umwandlungsverordnung“, hat die schwarz-grüne Landesregierung nach 2020 nicht verlängert. Die anderen Interventionsmöglichkeiten der Kommune auf Grundlage einer Erhaltungssatzung bleiben davon allerdings unberührt.

Auf Grund des anhaltenden Drucks auf die Bewohner:innen ruft der Mieterverein Verwaltung und Politik dazu auf, nach Maßnahmen zu suchen, die Verdrängung und Mietpreisexplosionen verhindern können. Falls eine Prüfung einer solchen Satzung am Röderschacht zu einem negativen Ergebnis käme, sollten daher andere Interventionsmöglichkeiten geprüft werden, wie ein Vorgehen gegen Instandhaltungsstau und Wuchermieten. Es darf nicht sein, dass die Enge auf dem Wohnungsmarkt Bochumer:innen zu Mietverträgen in kaum gedämmten Wohnungen mit Schimmel und Feuchtigkeit zu Wucherpreisen zwingt.

Der Vermieter rühmt sich aktuell in einem Schreiben an Mieter, einige Wohnungen bereits für 10 €/m² vermietet zu haben. Laut Mietspiegel wären aber nur 5,74 €/m² angebracht. Gegen solche Ausnutzung der Wohnungsnot könnte die Stadt mit §5 Wirtschaftsstrafgesetz vorgehen, das um mehr als 50 Prozent überhöhte Mieten als Straftat wertet. Zwar ist der Paragraf seit 20 Jahren nur mit Mühe anwendbar. Einigen Kommunen gelang die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen dennoch. Die derzeit diskutierte Gesetzesänderung auf Bundesebene hin zur einfacheren Anwendbarkeit, wäre mittelfristig sehr hilfreich für die Kommunen.

Der Instandhaltungsstau in den Wohnungen ist erheblich. Schon Vonovia hatte wenig saniert, gleichzeitig die Mieten aber auch wenig erhöht. Die Mieter:innen bauten selbst ihre Wohnungen liebevoll aus. Maßnahmen an der Bausubstanz sind allerdings explizite Aufgabe des Vermieters. Die Wohnungen haben bisher hohe Heizkosten, weil die Häuser über das dünne Mauerwerk hinaus keine Dämmung haben. Gleichzeitig dringt Feuchtigkeit in die unteren Etagen der Gebäude, die zu Schimmel führen. Die Mieter:innen sammeln aktuell die Mängel und wollen sie der städtischen Wohnungsaufsicht zur Verfügung stellen. Diese hat dann die Möglichkeit den Vermieter notfalls mit Ordnungsgeldern zu Sanierungsmaßnahmen zu bringen.