Bauturbo für Bochum beschlossen
Der Rat der Stadt Bochum hat am Donnerstag (19.3.) einen Satzungsentwurf für die Umsetzung des „Bauturbos“ in Bochum beschlossen. Seit Oktober letzten Jahres ist der zuvor im Bundestag beschlossene so genannte „Wohnungsbauturbo“ in Kraft. Mit dem Gesetz soll die Schaffung von Wohnraum beschleunigt und dem Mangel an Wohnungen begegnet werden. Dazu wird ermöglicht, Genehmigungen für Wohngebäude zu erteilen, die bislang unzulässig waren bzw. der Aufstellung oder Änderungen eines Bebauungsplans bedurft hätten
Die Vorlage der Verwaltung wurde im Rat der Stadt Bochum mit beschlossen. Möglich ist nun die Anwendung für verschiedene Arten von Wohngebäuden. Im sogenannten Außenbereich außerhalb bestehender Siedlungen und in Gewerbegebieten soll der Bauturbo eher restriktiv angewendet werden, um Freiraum und Gewerbebetriebe zu schützen.
Möglich ist mit der Regelung Baugebiete ohne Bebauungsplan zu entwickeln, Umnutzungen von Gewerbeimmobilien, Aufstockungen von Gebäuden oder Anbauten sowie der Bau neuer Gebäude auf bisher nicht bebaubaren Grundstücksflächen möglich gemacht werden. Innerhalb von Ortsteilen, für die kein Bebauungsplan vorliegt, mussten sich Vorhaben bislang in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Nach den neuen Regelungen müssen sich Vorhaben nicht mehr in die Umgebung einfügen.
Besondere Abweichung vom bisherigen Baurecht ermöglicht die bis zum 31. Dezember 2030 befristete Sonderregel, nachdem von Bebauungsplänen vollständig abgewichen oder ein neues Baugebiet ohne Bebauungsplan entwickelt werden kann. Die Stadt kann den beschlossenen Regelungen nach ihre Zustimmung an Bedingungen knüpfen, wie zum Beispiel geförderter Wohnungsbau. Bei Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung bzw. größeren Maßnahmen soll dabei der Rat entscheiden, in allen anderen Fällen die Verwaltung.
Umstritten war die Bürgerbeteiligung. Beschlossen wurde eine Kann-Regelung. Je nach Einzelfall könne eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Der Antrag der Linksfraktion eine verbindliche Bürger:innenbeteiligung verpflichtend zu machen, wurde abgelehnt.
Aus Sicht des Mietervereins wird der Bauturbo nicht alle Probleme wie hohe Bodenpreise, steigende Baukosten, Fachkräftemangel oder fehlende Bauflächen lösen. Der Bauturbo kann helfen Baulücken zu schließen und in der Innenentwicklung neue Wohnungen schneller entstehen zu lassen. Diskutiert wurde zuvor, ob der Bauturbo zu nicht nachhaltig gedachten Baumaßnahmen führt. Dies wurde der Einschätzung des Mietervereins nach mit den Beschlüssen verhindert.
Zu begrüßen ist, dass bei größeren oder städtebaulich bedeutsamen Vorhaben sowie bei Abweichungen von Bebauungsplänen verbindliche Vorgaben gelten sollen wie geförderter Wohnungsbau, Dachbegrünung, ökologischer Ausgleich sowie eine Bauverpflichtung. Sinnvoll ist auch der Plan jährlich einen Evaluierungsbericht vorzulegen.