Deutscher Mieterbund NRW fordert deutlich mehr Mittel für die kommunale Wohnungsaufsicht

Hans-Jochem Witzke

Die Landesregierung hat den Entwurf eines sogenannten Faires-Wohnen-Gesetzes vorgelegt, das das bisherige Wohnraumstärkungsgesetz ablösen und deutlich nachschärfen soll. Der Deutsche Mieterbund NRW (DMB NRW) begrüßt, dass die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten gegen unseriöse Vermieter vorzugehen, ausgebaut werden sollen und damit der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert wird. Gleichzeitig wird die Chance verpasst, die Anwendung des Gesetzes für die Kommunen verpflichtend zu machen und sie mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Das ist halbherzig.

„Ob die Möglichkeiten des neuen Gesetzes im Sinne der Mieterinnen und Mieter angewendet werden, hängt sehr stark von den Kapazitäten vor Ort ab. Doch die meisten Kommunen in NRW befinden sich in der Haushaltssicherung und haben kaum Mittel, eine effektive Wohnungsaufsicht aufzubauen. Die Schutzbestimmungen des Gesetzes können ihre Wirkung nicht entfalten, wenn die Eigentümer wissen, dass die kommunale Verwaltung kaum in der Lage ist, diese anzuwenden. Ein scharfes Schwert braucht einen starken Arm, von dem es geführt wird. Deswegen fordern wir, die Wohnungsaufsicht zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen und die Kommunen entsprechend finanziell auszustatten,“ so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB NRW.

Eine Verbesserung gegenüber den bestehenden Regelungen sieht der DMB NRW vor allem darin, dass Kommunen bereits bei einer drohenden Versorgungssperre einschreiten können und nicht erst, wenn diese angeordnet ist. Zudem kann ein Treuhänder eingesetzt werden, wenn den Anforderungen der Wohnungsaufsicht wiederholt nicht nachgekommen wirden. Als Ultima Ratio kann der Wohnraum von unkooperativen und verantwortungslosen Eigentümern enteignet werden, was der DMB NRW ebenfalls ausdrücklich begrüßt.

Wir unterstützen ebenfalls, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum erschwert werden soll, indem beispielsweise Wohnungen nur noch 56 Tage, statt wie bisher 90 Tage, für Kurzzeitvermietung zur Verfügung gestellt werden dürfen, und einer Registrierungspflicht unterliegen. Auch das Wiederherstellungsgebot von Wohnraum wird weiter gefasst als bislang. Bedauerlicherweise haben erst neun Kommunen in NRW eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, sodass die Instrumente kaum Anwendung finden. Wir vermuten, dass die damit einhergehenden Pflichten und Verwaltungsanforderungen abschreckend wirken. Deswegen fordern wir die landesweite Geltung von Maßnahmen gegen Zweckentfremdung mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung der Kommunen zu verbinden.

Der DMB NRW kritisiert die Bezeichnung des Gesetzes als „Faires-Wohnen-Gesetz“, denn der Gesetzentwurf zielt vor allem darauf ab, den kommunalen Wohnungsaufsichten bessere Instrumente und Durchsetzungsmöglichkeiten zur Vermeidung ausbeuterischer Überlassungspraktiken, von Zweckentfremdung, Überbelegung und Leerstand an die Hand zu geben. Er adressiert also in erster Linie die schlimmsten Missstände und ermöglicht Mindeststandards. „Um faire Wohnbedingungen herzustellen, bedarf es deutlich mehr als im Gesetz geregelt ist“, so Hans-Jochem Witzke. „Die Umbenennung in ein ‚Faires-Wohnen-Gesetz‘ halten wir für irreführend, da strukturelle Fragen von Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Qualität von Wohnraum außen vorbleiben. Von fairem Wohnen kann so leider noch keine Rede sein.“ Die Beibehaltung des bisherigen Namens Wohnraumstärkungsgesetz ist daher aus Sicht des DMB NRW angebracht.

In der Stellungnahme regt der Mieterbund NRW an, die Landeskompetenzen stärker zu nutzen und den bisherigen Namen beizubehalten.