Mieterbund begrüßt geplante Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass sich Bundesjustizministerin Hubig für einen starken Mieterschutz im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einsetzt. In den Eckpunkten zum GMG wurde vereinbart, Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen Kosten zu schützen. Dies wurde heute durch Veröffentlichung von Vorschlägen zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern konkretisiert. „Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO2-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent und wirksam umgesetzt wird“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass sich Bundesjustizministerin Hubig für einen starken Mieterschutz im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einsetzt. In den Eckpunkten zum GMG wurde vereinbart, Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen Kosten zu schützen. Dies wurde heute durch Veröffentlichung von Vorschlägen zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern konkretisiert. „Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO2-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent und wirksam umgesetzt wird“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Die geplanten Regelungen sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich sein soll, sofern ab 2029 anteilig CO2-neutrale Brennstoffe eingesetzt werden. Zahlreiche Studien zeigen jedoch, dass diese Technologien für Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig deutlich teurer werden. Steigende CO2-Preise, höhere Netzentgelte sowie teure Beimischungen wie Biogas oder Wasserstoff treiben die Heizkosten in die Höhe – Kosten, die bislang vollständig von den Mieterinnen und Mietern getragen werden, obwohl sie keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen der Vermietenden haben.Der DMB bewertet es daher ausdrücklich positiv, dass laut vorliegenden Eckpunkten zum geplanten Gesetzentwurf mehrere zentrale Kostenbestandteile künftig jeweils hälftig zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt werden sollen:
CO2-Preis
Die geplante pauschale 50/50-Aufteilung des CO₂-Preises zwischen den Mietvertragsparteien bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen bedeutet für die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Denn derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten.
Künftig müssen Vermieterinnen und Vermieter – unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes – die Hälfte der CO2-Kosten übernehmen. Die bisherige, komplizierte und fehleranfällige 10-stufige Staffelung entfällt für neu eingebaute fossile Heizungen, wodurch Abrechnungen potentiell einfacher und transparenter werden.
Der DMB weist jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen kann. Deshalb hält der DMB weiterhin daran fest, dass der CO2-Preis vollständig von den Vermieterinnen und Vermietern getragen werden sollte, da sie die Investitionsentscheidungen treffen.
Biogastreppe
Ab 2029 müssen neu eingebaute Gasheizungen mit steigenden Anteilen CO2-neutraler Brennstoffe wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Diese Energieträger sind deutlich teurer als fossiles Erdgas.
Die geplante 50/50-Aufteilung dieser Mehrkosten sorgt dafür, dass die zusätzlichen Kosten durch steigende Beimischungsquoten künftig nicht mehr einseitig bei Mieterinnen und Mietern landen, sondern gleichmäßig zwischen den Mietvertragsparteien verteilt werden. Damit werden die wirtschaftlichen Nachteile fossiler Heizsysteme auch für Vermieterinnen und Vermieter direkt spürbar. Aus Sicht des DMB ist eine hälftige Kostenteilung eine sinnvolle Regelung, da sie klare Anreize für Vermieter schafft, sich gegen neue fossile Heizungen und für klimafreundliche Alternativen zu entscheiden.Gasnetzentgelte
Ein besonders wichtiger Bestandteil ist die geplante hälftige Aufteilung der Gasnetzentgelte. Diese machen bereits heute einen spürbaren Anteil der Heizkosten aus und werden in Zukunft weiter steigen, da sich die Infrastrukturkosten auf immer weniger Nutzer:innen verteilen. Für Mieterinnen und Mieter, bringt die geplante Neuregelung eine deutliche Entlastung. Vermieterinnen und Vermieter, die an fossil betriebenen Heizungsanlagen festhalten, werden künftig an den steigenden Kosten eines Verbleibs im Gasnetz beteiligt. Das kann ein weiterer wichtiger finanzieller Anreiz sein, auf klimaneutrale Heizungen umzustellen.
Neben der insgesamt begrüßenswerten hälftigen Kostenverteilung ist aus Sicht des DMB vor allem die konkrete Ausgestaltung entscheidend. Die Regelungen müssen für Mieterinnen und Mieter transparent, verständlich und überprüfbar sein. „Die geplanten 50/50-Regelungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness. Sie sorgen dafür, dass Vermieterinnen und Vermieter stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt werden und setzen Anreize für klimafreundliche und wirtschaftliche Heizlösungen. Entscheidend ist nun, dass der Mieterschutz im Gesetz wirksam verankert wird“, betont Weber-Moritz.
Der DMB hatte bereits gemeinsam mit Sozial- und Verbraucherschutzverbänden sowie Gewerkschaften einen Vorschlag für einen sozial gestaffelten Heizkostendeckel vorgelegt und hält an dieser Forderung fest. Ein solcher Deckel würde sicherstellen, dass Heizkosten für Mietende eine zumutbare Belastungsgrenze nicht überschreiten – insbesondere in Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz und bei weiter steigenden CO2-Preisen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt zur Miete, viele Haushalte verfügen über geringe Einkommen, und bereits heute ist rund ein Drittel durch Wohnkosten überlastet. „Deshalb braucht es eine sozial gerechte und wirksame Regelung, die Mietende vor steigenden Heizkosten durch unwirtschaftliche Entscheidungen schützt“, so Weber-Moritz abschließend.
Den Verbändevorschlag für eine Heizkostendeckelung im vermieteten Gebäudebestand im Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.