Mieterbund NRW: Versorgungssperren bei Fehlverhalten von Vermietern müssen Konsequenzen haben

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Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen (DMB NRW) spricht sich für die Unterstützung der Thüringer Bundesratsinitiative zur Einführung eines Straftatbestands bei der zweckwidrigen Verwendung von Betriebskostenvorauszahlungen aus. Der Verband appelliert an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, sich in der Sitzung des Bundesrates am morgigen Freitag klar für diesen Vorstoß zu positionieren.

Hintergrund sind zahlreiche Fälle auch in NRW, in denen Mieterinnen und Mieter trotz pünktlicher Zahlung ihrer Miete und Nebenkosten von Gas-, Wasser- oder Stromsperren betroffen sind. Solche Versorgungssperren in Mietshäusern treten dann auf, wenn Vermieter die treuhänderisch zu behandelnden Vorauszahlungen nicht an die Versorgungsunternehmen weiterleiten. Die Folgen sind gravierend: Wohnungen werden unbewohnbar, ganze Hausgemeinschaften verlieren ihre Versorgung – ohne eigenes Verschulden.

„Heizung, Strom und Wasser gehören zur existenziellen Daseinsvorsorge. Versorgungssperren stürzen die Betroffenen in akute Notlagen – besonders dramatisch ist dies in den Wintermonaten“, betont Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB NRW.

Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten und auch die Konsequenzen für den Vermieter reichen aus Sicht des DMB NRW nicht aus. Zwar können Mieterinnen und Mieter versuchen, über Abtretungen oder Verhandlungen mit Versorgern eine Sperre abzuwenden, sind dabei jedoch vollständig auf deren Mitwirkungsbereitschaft angewiesen. Auch kommunale Behörden können bislang häufig erst eingreifen, wenn die Versorgung bereits eingestellt wurde – dann oft im Wege kostenintensiver Ersatzvornahmen.

Zwar sieht das von der Landesregierung geplante Faire-Wohnen-Gesetz bereits verschärfte Regelungen im Umgang mit Versorgungssperren vor, diese beschränken sich jedoch bislang auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Eine strafrechtliche Ergänzung, wie sie Thüringen vorschlägt, würde darüber hinaus eine abschreckende Wirkung entfalten und den Unrechtscharakter dieses Verhaltens klar hervorheben.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Mieterinnen und Mieter die Folgen von Pflichtverletzungen ihrer Vermieter tragen müssen. Eine strafrechtliche Regelung wäre ein wichtiges Signal für konsequenten Mieterschutz und den Schutz existenzieller Grundversorgung“, so Witzke.