Grundsteuer in Bochum unverändert

Drei Geldscheine

Der Rat der Stadt lässt die Grundsteuersätze in Bochum vorerst unverändert. Damit steigt die Grundsteuer auch für Mieter:innen erstmal nicht.

Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 19.März entschieden auch 2026 differenzierte Hebesätze zu erheben. SPD, CDU und Grüne hatten einen entsprechenden Antrag eingebracht. Zuvor hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass die geltenden und unbegründet differenzierten Hebesätzen der Grundsteuer für Wohnen und Gewerbe für verfassungswidrig erklärt hatte, diese Entscheidung in Frage gestellt. Gegen das Urteil läuft nun ein Berufungsverfahren. Der differenzierte Hebesatz für die Grundsteuer B – 715 v. H. für Wohngrundstücke und 1.1190 v. H. für Nichtwohngrundstücke – führt dazu, dass Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern meist geringere Grundsteuer zahlen müssen. Besonders profitieren vom differenzierten Hebesatz Einfamilienhäuserbewohner:innen.

Zum Hintergrund

Die Stadt könnte allerdings Mindereinnahmen erzielen, wenn sie Rückzahlungen an alle, die gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt hatten, leisten muss. Die Grundsteuer ist eine der zentralen Einnahmequellen der Gemeinden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Bund zur Reform der Grundsteuer verpflichtet hatte, wurde die Berechnungssystematik grundlegend umgestellt. Kommunen mussten daraufhin die Hebesätze überprüfen. Das Land NRW ermöglichte den Kommunen differenzierte Hebesätze für Wohnen und Gewerbe. Auf dieser Grundlage entschied sich auch der Bochumer Rat für differenzierte Hebesätze.