Neue Regeln für Wohnkosten bei der Grundsicherung ab 1. Juli 2026

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Der Mieterbund informiert: Zum 1. Juli 2026 sind neue Regelungen zur Übernahme der Wohnkosten in der Grundsicherung in Kraft getreten. Zwar bleibt die bisherige Karenzzeit formal bestehen, ihr Schutz wird jedoch deutlich eingeschränkt: Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Kaltmiete und kalte Nebenkosten künftig nur noch bis maximal zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze – und das bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs. Wer darüber liegt, muss die Differenz grundsätzlich selbst tragen.

Neu ist außerdem, dass Empfänger:innen der neuen Grundsicherung in Gebieten mit Mietpreisbremse verpflichtet sein können, eine überhöhte Miete gegenüber dem Vermieter zu rügen. Werden mögliche Mietsenkungen nicht geltend gemacht, kann das Jobcenter die übersteigenden Kosten ablehnen. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Wohnkosten künftig bei jedem Weiterbewilligungsantrag erneut geprüft.

Von den Änderungen sind insbesondere Menschen betroffen, die erstmals Grundsicherung beziehen und bereits in einer vergleichsweise teuren Wohnung leben. Für laufende Bewilligungszeiträume gilt eine Übergangsregelung.

Der DMB hat diese Regelungen deutlich kritisiert und fürchtet erhebliche zusätzliche Belastungen für Mieter:innen in der Grundsicherung.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesministerium für Arbeit und Soziales.