Neue Grundsicherung: Kosten der Unterkunft in Bochum ab Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“. Wer bereits Leistungen erhält, muss deshalb keinen neuen Antrag stellen. Laufende Bescheide bleiben gültig; nach Ende des Bewilligungszeitraums ist weiterhin ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Bezogen auf die Kosten der Unterkunft haben sich einige Änderungen ergeben:
Was gehört zu den Kosten der Unterkunft?
Das Jobcenter berücksichtigt grundsätzlich:
- die Nettokaltmiete,
- die kalten Betriebskosten, etwa für Wasser, Müll oder Grundsteuer,
- angemessene Heizkosten.
Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten ergeben zusammen die Bruttokaltmiete. Haushaltsstrom muss dagegen aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Auch Stromnachzahlungen übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nicht. Wird das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, kann ein zusätzlicher Mehrbedarf beantragt werden.
Neue Obergrenze bereits im ersten Bezugsjahr
Die einjährige Karenzzeit bleibt formal bestehen. Seit dem 1. Juli 2026 werden die tatsächlichen Unterkunftskosten während dieser Zeit jedoch nur noch bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze berücksichtigt.
Liegt die Bruttokaltmiete darüber, muss die Differenz grundsätzlich selbst bezahlt werden. In besonderen Härtefällen kann das Jobcenter von der Deckelung absehen. Das soll insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern schützen. Heizkosten fallen nicht unter die Karenzregelung und werden von Beginn an auf ihre Angemessenheit geprüft.
Angemessenheitsgrenzen in Bochum
Für Bochum veröffentlicht das Jobcenter derzeit folgende Grenzen für die monatliche Bruttokaltmiete:
| Personen | Richtgröße | Dauerhaft angemessen | Höchstbetrag im ersten Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 439,25 € | 658,88 € |
| 2 Personen | bis 65 m² | 546,26 € | 819,39 € |
| 3 Personen | bis 80 m² | 654,88 € | 982,32 € |
| 4 Personen | bis 95 m² | 791,16 € | 1.186,74 € |
Bei fünf oder mehr Personen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Für besonders energieeffiziente Wohnungen kann in Bochum zusätzlich ein Klimabonus berücksichtigt werden. Maßgeblich ist nicht allein die Wohnfläche: Eine größere Wohnung kann anerkannt werden, wenn die Bruttokaltmiete innerhalb der Grenze bleibt.
Was passiert nach der Karenzzeit?
Nach dem ersten Bezugsjahr übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nur noch die örtlich angemessenen Kosten. Ist die Wohnung teurer, muss es zunächst zu einer Kostensenkung auffordern.
Höhere Kosten sind weiterhin anzuerkennen, solange eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist – in der Regel längstens für sechs Monate. Eine Kostensenkung kann beispielsweise durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter, Untervermietung oder einen Wohnungswechsel erfolgen.
Eine Kostensenkungsaufforderung bedeutet nicht automatisch, dass sofort umgezogen werden muss. Wer keine angemessene Wohnung findet, sollte sämtliche Wohnungsbewerbungen, Absagen und Suchanzeigen dokumentieren. Auch besondere persönliche oder familiäre Umstände sollten dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt werden.
Überhöhte Miete und Mietpreisbremse
In Städten mit Mietpreisbremse kann das Jobcenter Leistungsberechtigte auffordern, eine möglicherweise unzulässig hohe Miete gegenüber dem Vermieter zu rügen. Scheitert eine außergerichtliche Einigung, werden die ansonsten angemessenen Kosten grundsätzlich bis zur gerichtlichen Klärung weiter berücksichtigt; mögliche Rückforderungsansprüche können auf das Jobcenter übergehen.
In Bochum gilt derzeit keine Mietpreisbremse, da die Stadt nicht zu den 57 Kommunen der nordrhein-westfälischen Mieterschutzverordnung gehört. Die besondere Verpflichtung zur Rüge nach den neuen Grundsicherungsregeln greift daher in Bochum grundsätzlich nicht. Andere Schutzvorschriften gegen überhöhte oder sittenwidrige Mieten bleiben davon unberührt.
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sollten sofort beim Jobcenter eingereicht werden. Angemessene Nachzahlungen werden in der Regel übernommen. Guthaben müssen ebenfalls mitgeteilt werden und werden üblicherweise im Folgemonat auf die Leistungen angerechnet.
Vor einem Umzug unbedingt beachten
Vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags sollte eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters eingeholt werden. Ohne vorherige Zustimmung besteht das Risiko, dass nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
Eine Mietkaution kann unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen gewährt werden. Auch Umzugskosten sollten immer vor dem Umzug beantragt und genehmigt werden.
Unsere Tipps
- Bescheide und Berechnungsbögen genau prüfen.
- Eine Aufforderung zur Kostensenkung nicht ignorieren.
- Wohnungssuche, Absagen und Besichtigungstermine dokumentieren.
- Härtefallgründe schriftlich darlegen und Nachweise einreichen.
- Keine neue Wohnung ohne schriftliche Zusicherung anmieten.
- Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung im Einzelfall.