Hilfen gegen den Verlust der Wohnung
Steigende Mieten und Energiekosten bringen auch in Bochum zunehmend Menschen in die Gefahr wohnungslos zu werden. Aber auch eine Eigenbedarfskündigung und der schlechte Zustand einer Wohnung kann gefährden. Ein Umzug ist angesichts der stark gestiegenen Neuvermietungsmieten selten eine Lösung. Daher empfehlen wir Mieterinnen und Mietern immer sich beraten zu lassen und Hilfen anzunehmen. Ansprechpartner dafür sind städtische Anlaufstellen, der Mieterverein und weitere Akteure.
Wohnungsverlust droht? Jetzt schnell handeln
Mietschulden, eine Kündigung oder eine Räumungsklage sind belastend – aber sie bedeuten nicht automatisch, dass die Wohnung verloren ist. Entscheidend ist, möglichst früh Hilfe zu suchen. Briefe des Vermieters, des Gerichts oder des Gerichtsvollziehers sollten keinesfalls liegen bleiben. Auch bei Energieschulden oder einer angekündigten Strom- oder Gassperre ist schnelles Handeln wichtig.
In Bochum berät das Amt für Soziales alle Bürgerinnen und Bürger, denen der Verlust ihrer Wohnung droht oder die bereits wohnungslos geworden sind. Die Mitarbeitenden können zwischen Mietenden und Vermietenden vermitteln, bei Miet- und Energieschulden sowie Räumungsklagen beraten und weitere Hilfen koordinieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Miet- oder Energierückstände darlehensweise übernommen oder die Kosten einer Schuldnerberatung finanziert werden. Ist die Wohnung bereits verloren, kann eine Unterbringung in einer städtischen Unterkunft erfolgen.
Das sollten Betroffene tun
1. Aktuelle Miete weiterzahlen: Auch wenn bereits Rückstände bestehen, sollten möglichst keine neuen Schulden entstehen.
2. Sofort Kontakt aufnehmen: Informieren Sie Vermieter, Jobcenter beziehungsweise Sozialamt und lassen Sie sich mietrechtlich beraten. Vereinbaren Sie Ratenzahlungen oder unterschreiben Sie Schuldanerkenntnisse nicht ungeprüft.
3. Unterlagen zusammenstellen: Wichtig sind insbesondere Mietvertrag, Kündigung oder Räumungsklage, Mietkonto beziehungsweise Forderungsaufstellung, Neben- und Energiekostenabrechnungen, Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie Nachweise über weitere Ausgaben und Schulden.
4. Fristen beachten: Bei einer Kündigung oder Räumungsklage sollte umgehend fachkundiger Rat eingeholt werden. Je früher reagiert wird, desto größer ist die Chance, die Wohnung zu erhalten.
Die wichtigste Anlaufstelle in Bochum ist die Abteilung „Hilfen zur Vermeidung von Wohnraumverlust“ des Amts für Soziales.
Auch der Mieterverein kann Kündigungen, Forderungen und Räumungsklagen prüfen und Betroffene dabei unterstützen, ihre Rechte rechtzeitig wahrzunehmen. Wichtig ist: Nicht aus Scham warten. Wohnungslosigkeit lässt sich am ehesten verhindern, wenn Hilfe frühzeitig in Anspruch genommen wird.
Eingetretener Wohnraumverlust
Dank der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und weiteren Vermietern können Wohnungslose in Mietwohnungen vermittelt werden. Das Team Shelter der Stadt ruft dazu auf: „Geben Sie Menschen, die aufgrund diverser Schicksalsschläge wohnungslos geworden sind, eine wirkliche Chance ins Leben zurückzukehren. Sprechen Sie uns an!“. Dort wird unabhängige Beratung angeboten und bleibt Ansprechpartner auch nach der Vermietung.
Beratungsstellen
– Beratungsstelle „Frauen in Not“ (Nur für Frauen)
– Christophorushaus Bochum (nur für Männer)
– Beratungsstelle für alleinstehende, wohnungslose Männer (nur für Männer)
– Wohnprojekt „Betreutes Wohnen“
– Beratungs- und Begegnungszentrum „Mittagstisch für Wohnungslose“