Lieferstopp bei den Stadtwerken

Eigene Zahlungsschwierigkeiten

Können Sie derzeit Ihre Rechnung für die Energielieferung nicht begleichen können, besteht bei den Stadtwerken gemäß der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit eine Abwendungserklärung, die es auch direkt im Stadtwerkehaus am Ostring gibt, abzugeben, um  eine angekündigte oder angedrohte Zählersperrung abzuwenden. Laden Sie die Erklärung herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie an die Stadtwerke.

Bei längerfristigen Zahlungsschwierigkeiten empfehlen wir die Beratungsangebote von Verbraucherzentrale und Caritas in Anspruch zu nehmen.

Vermieter hat Rechnungen nicht beglichen

Sie sind von den Bochumer Stadtwerken angeschrieben worden, weil Ihr Vermieter die Rechnungen für Gas / Strom / Wasser nicht beglichen hat. Sie haben ein Anschreiben bekommen, dass die Einstellung der Versorgunge  droht. Wichtig: Wenn Sie solch ein Schreiben erhalten, gab es zuvor bereits den Versuch der Stadtwerke den Vermieter zur Zahlung zu bewegen. Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie dies verhindern können.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sie (nacheinander) versuchen können:

1. Druck auf den Vermieter

Die Stadtwerke haben Ihren Vermieter schon angeschrieben und ihn über die drohenden Einstellung der Versorgung informiert. Sie als Mieter sollten sich aber ebenfalls an ihn wenden und massiven Druck machen. Denn kein Licht im Treppenhaus, Wasser nur an einem einzigen Hahn im Keller und keine Heizung sind schwerwiegende Wohnungsmängel, die Sie zur Mietminderung berechtigen. Diese kann bis zu 100 % betragen, wenn es im Winter kein Wasser und keine Heizung gibt, so dass Sie durchaus über Druckmittel verfügen.

Sie sollten ihren Vermieter schnellstmöglich informieren, dass Sie von diesem Recht zur Mietminderung  Gebrauch machen und die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlen werden. Sie sollten dies schriftlich oder zumindestens per E-Mail tun. Ziel ist es, Ihren Vermieter zu bewegen, seine Schulden bei den Stadtwerken kurzfristig zu begleichen, damit die Liefersperrung vermieden werden kann.

2. Direktzahlung an die Stadtwerke

Wenn der erste Weg scheitert, weil der Vermieter sich weigert, pleite oder nicht erreichbar ist, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den Stadtwerken aufnehmen, um nach Lösungen zu suchen. Sie können als Mieter:in die Beträge für Allgemeinstrom, Gas und / oder Wasser auch direkt an die Stadtwerke zahlen. Dazu müssten Sie sich als Mietergemeinschaft im Hause zusammenschließen und einen Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken abschließen. Sie haben davon keinen finanziellen Nachteil, denn natürlich können Sie ihre Nebenkosten-Vorauszahlungen an den Vermieter um den gleichen Betrag kürzen.

Auch über diesen Weg sollten Sie Ihren Vermieter informieren.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den genauen Betrag herauszurechnen, wenden Sie sich an die Stadtwerke oder an uns. Wir helfen Ihnen gerne, dürfen aber wegen gesetzlicher Vorschriften nur Mitglieder beraten. Es reicht aber, wenn ein Mieter im Hause Mitglied beim Mieterverein ist und dort einen Termin vereinbart.