Mietzahlung in bar

Immer wieder werden Mieter:innen dazu aufgefordert, die Miete und Nachzahlungen der Nebenkosten in bar zahlen. Wir raten grundsätzlich davon ab. Diese Form der Zahlung ist heute nicht mehr gebräuchlich.

Barzahlung der Miete im Mietvertrag vereinbart

Allerdings, wenn Sie als Mieter:in die Zahlung der monatlichen Miete in bar im Mietvertrag vereinbart haben, so ist diese Vereinbarung verbindlich. Sie müssen dieser Vereinbarung nachkommen.

Die Zahlung in bar bedeutet, dass dem Vermieter das Geld in bar zu übergeben ist. Dies kann bedeuten, dass der Vermieter monatlich die Miete bei dem:der Mieter:in abholt oder die Miete dem Vermieter in bar in dessen Wohnung übergeben wird sollte klar im Vertrag festgehalten sein.

Wichtig ist in dem Fall: Immer sollten Sie für die rechtzeitige Mietzahlung eine ordnungsgemäße Quittung, mit Datum, Betrag, mit Verwendungszweck (z. B. Wohnungsmiete von Herrn/Frau für Monat …) sowie der Unterschrift des Vermieters schriftlich erhalten.

Änderung des Zahlungswegs erreichen

Wurde bisher die Miete in bar bezahlt und wollen Sie die Mietzahlung künftig nicht mehr als Barzahlung leisten, so können Sie versuchen, eine andere Regelung mit dem Vermieter zu erreichen.

In dem Fall sollten Sie sich schriftlich die Erlaubnis für den Einzug der Miete per Lastschrift oder Überweisung geben lassen.

Solange keine andere Vereinbarung getroffen ist, gilt die alte Vereinbarung, es muss also bar gezahlt werden.

Wenn Ihr Vermieter während des laufenden Mietvertrags die Zahlung der Miete auf bar umstellen möchte, wäre dafür Ihre Zustimmung nötig. Dazu können Sie nicht allerdings nicht gezwungen werden. Wir raten wie erwähnt von einer solchen Zustimmung ab.

Ausnahme: Notwendigkeit der Barzahlung

Wenn Sie erst am Fälligkeitstag der Miete merken, dass die Miete noch nicht gezahlt ist, sollten Sie die Miete direkt bei der Bank des Vermieters bar einzahlen bzw. dem Vermieter oder seinem Beauftragten die Miete bar gegen Quittung übergeben, da es sonst zu einem Verzug bei der Mietzahlung kommt. Es gab bereits Abmahnungen wegen nur einer unpünktlich Mietzahlung. Damit erhöht sich ein Kündigungsrisiko.