Mieterbund NRW: Vonovia treibt die Mieten hoch

Vonovia Unternehmenszentrale

Der Mieterbund NRW schreibt: „In Städten ohne Mietpreisbremse liegen die Angebotsmieten der Vonovia SE deutlich über dem Mietspiegel.“ Zu diesen Städten gehört auch Bochum. Eine aktuelle Analyse der Koordinierungsstelle große Wohnungsunternehmen des Deutschen Mieterbundes zeigt, am Beispiel Essen, dass die Angebotsmieten im Durchschnitt 25 Prozent über dem Mietspiegelwert liegen. Von den 201 in verschiedenen Städten untersuchten Inseraten verstoßen demnach 140 gegen die Mietpreisbremse, die es in den genannten Städten aber nicht gibt.

„Durch Mieten weit über dem Mietspiegel vernichtet Vonovia bezahlbaren Wohnraum. In Lübeck liegen 9 von 10 Angebotsmieten, und in Essen mehr als jede zweite Angebotsmiete 20 Prozent über dem Mietspiegel. Das können sich Menschen mit kleinem Geldbeutel nicht mehr leisten. Da diese Mietpreisexzesse in die Neuberechnung der Mietspiegel einfließen, steigt das Mietniveau für alle deutlich an,“ kritisiert Maximilian Fuhrmann, Experte für große Wohnungsunternehmen beim Deutschen Mieterbund.

„Die Zahlen zeigen, wie wichtig die Mietpreisbremse, trotz aller Lücken, ist. Im gesamten Ruhrgebiet, mit Ausnahme von Dortmund, gilt die Mietpreisbremse nicht, und so können die Mieten dort ungebremst immer weiter steigen. Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene muss die Politik endlich entschieden gegen diese eklatanten Preissteigerungen vorgehen. Mit einfachen Mitteln könnte Millionen Mieterinnen und Mietern geholfen werden,“ so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB NRW.

In NRW benutzt das Gutachten zur Bestimmung der Mietpreisbremsen-Kommunen veraltete Zahlen und die Landesregierung hat bei der Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 versäumt, diesen Fehler zu korrigieren. So sind nach wie vor 19 Großstädte in NRW nicht in der entsprechenden Verordnung berücksichtigt.

In Schleswig-Holstein gibt es aktuell überhaupt keine Mietpreisbremse, da die schwarz-grüne Koalition sich dort weigert, diese einzuführen. Die Zahlen aus Lübeck belegen, dass dies höchstfahrlässig ist.

Ebenso unverständlich ist die zögerliche Haltung der Bundesregierung, das Wirtschaftsstrafgesetz endlich so zu reformieren, dass gegen überhöhte Mieten effektiv vorgegangen werden kann.

Zum rechtlichen Hintergrund:
Der Bundesgesetzgeber räumt den Ländern die Möglichkeit ein, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse einzuführen. 13 Ländern machen davon – in unterschiedlicher Intensität – Gebrauch. Der § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes besagt, dass Mieten, die mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen, abgesenkt werden müssen. Doch da der einzelne Mieter in der Pflicht ist nachzuweisen, dass sein Vermieter das geringe Angebot an Wohnungen ausgenutzt hat, kommt der Paragraf nur in extremen Einzelfällen zur Anwendung. Ein Vorschlag, den Paragraf praktisch anwendbar zu machen, legte der Bundesrat bereits 2019 vor.

Hintergründe zur Auswertung lesen Sie hier beim Deutschen Mieterbund NRW.