Leerstand: Was Mieter:innen dagegen beitragen können
Im Juli letzten Jahres ist die Bochumer Wohnraumschutzsatzung in Kraft getreten. Wohnungsleerstand und geplanter Abriss von Wohnraum muss seitdem von der Stadt genehmigt werden. Hauseigentümer sind damit verpflichtet Leerstände und Abrissplanungen zu melden. Aber auch Mieter:innen können die Stadt unterstützen.
Der Mieterverein hatte eine solche Satzung zusammen mit anderen Akteuren seit Jahren eingefordert. Der längerfristige Leerstand sowie Abrisse senken den verfügbaren Mietwohnungsbestand. Weniger Wohnungen sorgen für noch mehr Schwierigkeiten adäquaten Wohnraum zu finden. Gleichzeitig lässt zu geringe Anzahl an Wohnungen die Mieten weiter steigen. Für den Mieterverein ist es daher zentral, dass möglichst viel bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit der Wohnraumschutzsatzung („Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“) ist vor dem Hintergrund der Baukrise mit zu wenigen und vor allem teuren Neubau eine vielversprechende Möglichkeit mehr Wohnraum zu schaffen.
Die Verhinderung von Abrissen insbesondere bisher bezahlbarer Wohnungen sowie die Aktivierung von ungenutzten Leerständen könnten daher helfen, die Wohnungsnot zu lindern. Die Leerstandsquote in Bochum liegt bei rund 3,5 Prozent (7.100 Wohnungen). Allerdings wurde im städtischen Handlungskonzept Wohnen festgestellt, dass viele dieser Wohnungen (bis zu 50 Prozent) u. a. auf Grund von Instandhaltungsstau nicht mehr bewohnbar sind. Über die Genehmigungspflicht können nun Vermieter von der Stadt mit dem Ziel angesprochen werden, diese Wohnungen ggf. zu sanieren und wieder zu vermieten. Geschieht dies nicht, droht Vermietern ein Ordnungsgeld.
Was können Mieter:innen beitragen?
Damit die Stadt handeln kann, sind Vermieter eigentlich verpflichtet diese zu melden. Da dies nicht immer geschieht, hilft es, wenn Bürger:innen auch auf ihnen bekannte Leerstände aufmerksam machen. Der Mieterverein sammelt Hinweise und gibt sie an die Stadt weiter (info@mvbo.de). Bürger:innen können aber auch direkt über ein städtisches Formular vermutete Leerstände melden. Die städtischen Mitarbeiter:innen gehen dann den Hinweisen nach und sprechen ggf. die jeweiligen Vermieter an. Neben der Drohung von Ordnungsgeldern besteht dann die Möglichkeit überforderten Vermietern zu helfen.
Nachbesserungen bleiben notwendig
Die nun in Kraft getretene Wohnraumschutzsatzung hat zwei Schwächen. Zum einen gilt sie nicht für die wachsende Zahl von Ferien- und Monteurswohnungen, die ebenfalls die verfügbare Zahl von Mietwohnungen reduzieren. Die Möglichkeiten der Wohnraumschutzsatzung zu nutzen, bedarf es zudem einer besseren personellen Ausstattung. Bisher gibt es bei der Stadt aber lediglich eine einzige Stelle für 4.000 Wohnungen, die mehr als ein halbes Jahr leerstehen und einer unbekannten Zahl von Abrissen.
Hintergrund: Wohnraumstärkungsgesetz NRW
Rechtsgrundlage für die Bochumer Wohnraumschutzsatzung ist das NRW-Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz). Nicht gemeint damit ist vorübergehender Leerstand, der manchmal wegen Mieterwechsel oder durch notwendige Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten in der Wohnung nicht zu vermeiden ist. Vermieter müssen Leerstand aber anzeigen, wenn er absehbar länger als sechs Monate dauert. Ebenso muss der geplante Abriss von Wohnraum gemeldet werden. Die Satzung umfasst nur Wohnraum, der nicht durch den:die Eigentümer:innen selbst genutzt wird. Soll (Miet-)Wohnraum zu anderen Zwecken als einer regulären, langfristigen Vermietung an einen Mieterhaushalt genutzt werden, ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn an Wohnung beziehungsweise Gebäude baulich nichts verändert wird und die Nutzungsänderung nur zeitweise vorgesehen ist.