Beitragsordnung

gültig ab 1. Januar 2024 (Auszug)

1. Entgelte für alle Mitglieder

Aufnahmegebühr (nicht im Tarif Basis) einmalig 20,00 €
Mitgliedsbeitrag Standard (1) monatlich 8,50 €
Mitgliedsbeitrag U 27 (1) monatlich 6,50 €
Mitgliedsbeitrag Premium monatlich 10,50 €

Beitrag für Gewerbemietverhältnisse (1)

(Pacht bis 1000 €) monatlich 13,00 €
(Pacht bis 2000 €) monatlich 15,00 €
(Pacht über 2000 €) monatlich 17,00 €

Bei mehreren Pachtverhältnissen bitte genauen Beitrag erfragen.

Beitragsermäßigung für Wohngeld-, BaFöG-, ALG II- und Sozialhilfebezieher (2):
jährlich 25 % Ermäßigung ab Antragstellung auf den Tarif “Standard”

 

2. Entgelte, die nur in bestimmten Fällen erhoben werden

Ortstermine bei Bedarf 95,00 € pro Stunde
Mahngebühr (3) bei Beitragsrückständen 5,00 € pro Mahnung
Rücklastschriftgebühr (3) wenn durch Verschulden des Mitglieds der Beitrag nicht eingezogen werden kann    7,50 €
Auskunftsgebühr (3) wenn Adressenänderungen nicht mitgeteilt werden bis zu 15,00 €
  1. 1. Auszug aus der Satzung (§ 5 Abs. 3 b): “Der Beitrag ist im Januar eines jeden Jahres fällig.”
  2. 2. Beitragsermäßigung nur auf Antrag, bitte fragen Sie uns!
  3. 3. Diese Gebühren lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihren Beitrag pünktlich entrichten und uns von Adressen- oder Kontoänderungen alsbald unterrichten. Die Gebühren decken ausschließlich unsere Kosten. Sie sparen uns und sich selber Geld und unnötigen Ärger, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen.