6. Gibt es Beitragsermäßigungen?
Bezieher/innen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, oder Wohngeld erhalten 25 % Ermäßigung auf den Beitrag. Das Gleiche gilt für Bezieher/innen von BaFöG und BAB, die über 27 Jahre alt sind. Dafür benötigen wir eine Kopie des aktuell gültigen Bescheides. Sofern Sie noch keine 27 Jahre sind, profitieren Sie von unserem besonders günstigen U27-Tarif. Wenn Ihr Lebensunterhalt von Sozialamt oder Jobcenter bestritten wird und es Probleme im Mietverhältnis gibt, können diese Behörden unsere Mitgliedsbeiträge komplett übernehmen. Fragen Sie Ihre/n Sachbearbeieter/in dort.